Kärnten will Vorratsdatenspeicherung anfechten
Das österreichische Bundesland Kärnten will gegen ein Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung vorgehen, das am 1. April in Kraft treten soll. Die Kärntner Landesregierung will heute einen Beschluss fassen, die Regelung vor dem Verfassungsgerichtshof anzufechten.
"Die Vorratsdatenspeicherung, bei der Netzbetreiber und Anbieter von Diensten verpflichtet werden, alle Verbindungsdaten im Handy- und E-Mailverkehr für die Dauer von sechs Monaten zu speichern, greift in unverhältnismäßiger Weise in Grundrechte ein", sagte Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK).
Angefangen mit der Achtung der Privatsphäre, dem Grundrecht auf Datenschutz, dem Fernmelde- sowie dem Kommunikationsgeheimnis, bis hin zum Recht auf freie Meinungsäußerung sowie der Unschuldsvermutung wären durch die verdachtslose Speicherung der Telekommunikationsdaten gleich eine ganze Reihe von Grundrechten berührt. Ziel sei es, die Bestimmungen über die Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig aufzuheben, erklärte Dörfler.
"Diese Regelung führt dazu, dass die Daten aller Bürger in Österreich flächendeckend und verdachtsunabhängig gespeichert werden und damit eine quasi Rundum-Überwachung per gesetzlichem Freibrief ermöglicht wird", führte der Landeshauptmann aus. Er wies auch darauf hin, dass bislang eine Telefonüberwachung nur dann zulässig war, wenn gegen eine bestimmte Person ein bestimmter Verdacht bestand.
"Dieser Entwicklung zu einem per Gesetz unter Rundum-Überwachung gestellten gläsernen Bürger muss dringend Einhalt geboten werden. Wir können es nicht zulassen, dass dadurch die unbegründete Dauerüberwachung des Bürgers möglich wird und somit der Weg in eine Art 'Überwachungsstaat' geebnet wird", so Dörfler.
Zugleich gab der Landeshauptmann zu bedenken, dass das Gesetz im Zuge seiner Beschlussfassung im Nationalrat bereits äußerst umstritten war und selbst Abgeordnete der Regierungsparteien einräumten, dass man sich mit der Vorratsdatenspeicherung an der Grenze der verfassungsrechtlichen Grundrechte bewege. Den Auftrag zur Ausfertigung des Gesetzes hatten sich mehrere Ministerien gegenseitig zugeschoben, da klar war, dass es eine breite Ablehnung in der Bevölkerung gibt. Eine Initiative zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung erreichte in relativ kurzer Zeit über 78.000 Unterzeichner.
Angefangen mit der Achtung der Privatsphäre, dem Grundrecht auf Datenschutz, dem Fernmelde- sowie dem Kommunikationsgeheimnis, bis hin zum Recht auf freie Meinungsäußerung sowie der Unschuldsvermutung wären durch die verdachtslose Speicherung der Telekommunikationsdaten gleich eine ganze Reihe von Grundrechten berührt. Ziel sei es, die Bestimmungen über die Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig aufzuheben, erklärte Dörfler.
"Diese Regelung führt dazu, dass die Daten aller Bürger in Österreich flächendeckend und verdachtsunabhängig gespeichert werden und damit eine quasi Rundum-Überwachung per gesetzlichem Freibrief ermöglicht wird", führte der Landeshauptmann aus. Er wies auch darauf hin, dass bislang eine Telefonüberwachung nur dann zulässig war, wenn gegen eine bestimmte Person ein bestimmter Verdacht bestand.
"Dieser Entwicklung zu einem per Gesetz unter Rundum-Überwachung gestellten gläsernen Bürger muss dringend Einhalt geboten werden. Wir können es nicht zulassen, dass dadurch die unbegründete Dauerüberwachung des Bürgers möglich wird und somit der Weg in eine Art 'Überwachungsstaat' geebnet wird", so Dörfler.
Zugleich gab der Landeshauptmann zu bedenken, dass das Gesetz im Zuge seiner Beschlussfassung im Nationalrat bereits äußerst umstritten war und selbst Abgeordnete der Regierungsparteien einräumten, dass man sich mit der Vorratsdatenspeicherung an der Grenze der verfassungsrechtlichen Grundrechte bewege. Den Auftrag zur Ausfertigung des Gesetzes hatten sich mehrere Ministerien gegenseitig zugeschoben, da klar war, dass es eine breite Ablehnung in der Bevölkerung gibt. Eine Initiative zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung erreichte in relativ kurzer Zeit über 78.000 Unterzeichner.
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