Klage: Vorratsdatenspeicherung startet in Österreich
Am Sonntag tritt in Österreich das Gesetz in Kraft, das Provider und Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, eine verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Die Gegner wollen diesen Termin nutzen, um den nächsten Schritt in ihrem Widerstand gegen die Regelung zu gehen.
Der österreichische Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) will mit möglichst vielen Unterstützern beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde gegen das Gesetz einreichen. Bürger sollen dafür dem Rechtsanwalt Ewald Scheucher, der selbst Mitglied der Initiative ist, eine Vollmacht ausstellen, mit der dieser sie in der Sache vor Gericht vertreten kann. Die Kosten für das Verfahren will die Organisation komplett übernehmen.
Gegen das Gesetz läuft auch eine parlamentarische Bürgerinitiative. Hier können nur österreichische Staatsbürger ihre Stimme gegen die Regelung vorbringen. Bei der Verfassungsklage ist dies jedoch auch Personen mit anderer Staatsangehörigkeit möglich. Voraussetzung ist, dass man betroffen ist. Es genügt also, Kunde eines österreichischen Telekommunikationsunternehmens zu sein.
Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung ist in Österreich äußerst umstritten. Wegen des Widerstands aus breiten Teilen der Bevölkerung scheuten sich verschiedene Ministerien davor, die Pflicht zur Umsetzung der fraglichen EU-Richtlinie wahrzunehmen. Letztlich blieb die Sache beim Verkehrsministerium hängen, die das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, einen erklärten Gegner der Datenspeicherung, mit der Ausarbeitung des Gesetzestextes beauftragte.
Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung konnten binnen kurzer Zeit 78.000 Unterschriften gegen das Gesetz sammeln - was sehr viel ist, wenn man es mit der entsprechenden Bundestags-Petition in Deutschland vergleicht. Unterstützung von politischer Seite kommt vor allem von den Grünen, aber auch die rechte FPK will gegen die Vorratsdatenspeicherung klagen.
Gegen das Gesetz läuft auch eine parlamentarische Bürgerinitiative. Hier können nur österreichische Staatsbürger ihre Stimme gegen die Regelung vorbringen. Bei der Verfassungsklage ist dies jedoch auch Personen mit anderer Staatsangehörigkeit möglich. Voraussetzung ist, dass man betroffen ist. Es genügt also, Kunde eines österreichischen Telekommunikationsunternehmens zu sein.
Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung ist in Österreich äußerst umstritten. Wegen des Widerstands aus breiten Teilen der Bevölkerung scheuten sich verschiedene Ministerien davor, die Pflicht zur Umsetzung der fraglichen EU-Richtlinie wahrzunehmen. Letztlich blieb die Sache beim Verkehrsministerium hängen, die das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, einen erklärten Gegner der Datenspeicherung, mit der Ausarbeitung des Gesetzestextes beauftragte.
Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung konnten binnen kurzer Zeit 78.000 Unterschriften gegen das Gesetz sammeln - was sehr viel ist, wenn man es mit der entsprechenden Bundestags-Petition in Deutschland vergleicht. Unterstützung von politischer Seite kommt vor allem von den Grünen, aber auch die rechte FPK will gegen die Vorratsdatenspeicherung klagen.
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Christian Kahle
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