Galaxy 10.1N: Apple scheitert mit Verbotsantrag

Eine Schlappe musste Apple heute im Streit um das Samsung Galaxy 10.1N einstecken: Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Vertrieb der abgeänderte Variante des Samsung-Tablets nicht untersagt wird.
Apple, Samsung, Patente, Patentkrieg
Wie das 'Handelsblatt' berichtet, entschied das Gericht, dass die von Samsung durchgeführten Änderungen des Designs ausreichend sind und dass sich das Galaxy Tab 10.1N nun von Apples iPad genügend unterscheide. Obwohl sich die Gestaltung am iPad anlehne, verletze Samsung nicht das Apple-Geschmacksmuster, so das Landgericht. Galaxy Tab 10.1NDarf weiterhin verkauft werden: das Samsung Galaxy Tab 10.1N Zuvor hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass das (erste) Galaxy-Tab-Modell gegen die Design-"Patente" von Apple, also die so genannten Geschmacksmuster, verstoße. Samsung wurde daraufhin der Vertrieb des Galaxy Tab 10.1 auf dem Gebiet der Bundesrepublik untersagt.

Eingeführt wurde das Galaxy Tab 10.1N am 24. November des Vorjahres. Das Gerät mit der Modellnummer P7501 gleicht technisch seinem "Vorgänger", äußerlich wurden aber Anpassungen vorgenommen. Die neue Ausführung des Samsung-Tablets verfügt über einen etwas breiteren Rahmen, außerdem wurde die Position der Lautsprecher verändert, so dass diese nun besser auf der Vorderseite zu sehen sind.

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