iPad-Kauf der CDU ruft Rechnungshof auf den Plan
Die CDU-Fraktion des Landtages in Sachsen-Anhalt will für alle ihre Mitglieder iPads anschaffen. Der Landesrechnungshof hat allerdings Bedenken, ob dies in der geplanten Form zulässig ist und will die Angelegenheit untersuchen, berichtete die 'Mitteldeutsche Zeitung'.
41 Geräte sollen für die Abgeordneten angeschafft werden. Dafür will die Fraktion rund 30.000 Euro ausgeben. Grundsätzlich sei dies zwar zulässig, allerdings müssten verschiedene Bedingungen eingehalten werden, sagte Rechnungshofpräsident Ralf Seibicke der Zeitung. Deshalb will er das Vorhaben genauer unter die Lupe nehmen.
So soll beispielsweise geprüft werden, ob die Anschaffung nicht in einer öffentlichen Ausschreibung vorgenommen werden müsste. Denn immerhin gebe es auch andere Anbieter von Tablets, die teilweise auch Geräte zu geringeren Preisen bereitstellen könnten. "Für uns als Rechnungshof ist für die Wirtschaftlichkeit wichtig, dass eine solche Anschaffung herstellerneutral ausgeschrieben wird", sagte Seibicke.
Weiterhin wird wohl auch die Notwendigkeit der Anschaffung eine Rolle spielen. Denn der Landtag stellt den Abgeordneten bereits PCs beziehungsweise Notebooks für ihre Arbeit zur Verfügung. Daher müsse die CDU-Fraktion nachweisen, dass die Geräte für die parlamentarische Arbeit wirklich benötigt werden. Auf Bundesebene könnte man hier das Notebook-Verbot im Bundestags-Plenum ins Spiel bringen. Dem gegenüber stört sich im Berliner Abgeordnetenhaus niemand daran, dass die frisch eingezogenen Abgeordneten der Piraten fast ausnahmslos ein Notebook-Display vor sich haben.
Das Geld für die iPads wäre fraglos vorhanden, denn die Fraktion verfügt über Rücklagen in Höhe von 280.000 Euro. Allerdings handelt es sich dabei um Steuergelder, weshalb der Steuerzahlerbund das Vorhaben scharf kritisierte. Letztlich, so hier es aus den Reihen der sachsen-anhaltinischen CDU, sei aber ohnehin noch nichts endgültig beschlossen.
So soll beispielsweise geprüft werden, ob die Anschaffung nicht in einer öffentlichen Ausschreibung vorgenommen werden müsste. Denn immerhin gebe es auch andere Anbieter von Tablets, die teilweise auch Geräte zu geringeren Preisen bereitstellen könnten. "Für uns als Rechnungshof ist für die Wirtschaftlichkeit wichtig, dass eine solche Anschaffung herstellerneutral ausgeschrieben wird", sagte Seibicke.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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