Battlefield 3: EA im Rechtsstreit mit Heli-Hersteller
Kotaku' berichtet, wirft das Flugtechnikunternehmen dem Battlefield-3-Publisher vor, die Fluggeräte (genauer gesagt ist der Hersteller das Tochterunternehmen Bell) im Spiel zu verwenden, ohne eine entsprechendes Lizenzabkommen geschlossen zu haben.
Electronic Arts wiederum beruft sich auf den 1. Zusatzartikel zur Verfassung der USA, also auf die Meinungsfreiheit, und hat aus diesem Grund bei einem Bundesgericht eine Präventivklage gegen Textron eingereicht. Zuvor waren Gespräche über eine außergerichtliche Einigung zwischen den beiden Unternehmen gescheitert, weshalb EA sich auf eine Trademark-Klage seitens Textron vorbereitet.
Nach Ansicht von EA falle die Darstellung besagter Hubschrauber unter den Schutz des First Amendment und der so genannten "Fair Use"-Klausel. Electronic Arts gibt an, dass man auf der Spielverpackung einen Hinweis habe, der besagt, dass die Darstellung echter Waffen und Fahrzeuge keine Unterstützung durch die Hersteller bedeuten würde.
EA stellt in seiner juristischen Reaktion außerdem fest, dass "die von Bell hergestellten Helikopter im Spiel nicht hervorgehoben oder prominenter gezeigt werden als andere Fahr- bzw. Flugzeuge", schreibt Kotaku unter Berufung auf der Seite vorliegende Gerichtsdokumente.
Hintergrund für die juristische Reaktion des kanadischen Spielepublishers ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA. Dieses hatte im Juni 2011 festgestellt, dass Videospiele die gleiche Meinungsfreiheit genießen würden wie andere Medien, etwa Filme, Bücher oder Musik.
Ausgehend von diesem Urteil hatte im vergangenen September ein Gericht zugunsten von EA entschieden, damals ging es um die (unerlaubte) Abbildung eines nicht namentlichen genannten, aber eindeutig erkennbaren College-Footballspielers. Das Gericht ließ dies zu und argumentierte, dass die Verwendung des virtuellen Abbilds des Sportlers noch im Rahmen der freien Meinungsäußerung liege.
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Konkret geht es um den Angriffshubschrauber AH-1Z Viper, den Multifunktions- und Transporthelikopter
UH-1Y und das Kipprotorflugzeug V-22 Osprey mit den typischen schwenkbaren Rotoren. Wie die Gamingseite 'Electronic Arts wiederum beruft sich auf den 1. Zusatzartikel zur Verfassung der USA, also auf die Meinungsfreiheit, und hat aus diesem Grund bei einem Bundesgericht eine Präventivklage gegen Textron eingereicht. Zuvor waren Gespräche über eine außergerichtliche Einigung zwischen den beiden Unternehmen gescheitert, weshalb EA sich auf eine Trademark-Klage seitens Textron vorbereitet.
Nach Ansicht von EA falle die Darstellung besagter Hubschrauber unter den Schutz des First Amendment und der so genannten "Fair Use"-Klausel. Electronic Arts gibt an, dass man auf der Spielverpackung einen Hinweis habe, der besagt, dass die Darstellung echter Waffen und Fahrzeuge keine Unterstützung durch die Hersteller bedeuten würde.
EA stellt in seiner juristischen Reaktion außerdem fest, dass "die von Bell hergestellten Helikopter im Spiel nicht hervorgehoben oder prominenter gezeigt werden als andere Fahr- bzw. Flugzeuge", schreibt Kotaku unter Berufung auf der Seite vorliegende Gerichtsdokumente.
Hintergrund für die juristische Reaktion des kanadischen Spielepublishers ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA. Dieses hatte im Juni 2011 festgestellt, dass Videospiele die gleiche Meinungsfreiheit genießen würden wie andere Medien, etwa Filme, Bücher oder Musik.
Ausgehend von diesem Urteil hatte im vergangenen September ein Gericht zugunsten von EA entschieden, damals ging es um die (unerlaubte) Abbildung eines nicht namentlichen genannten, aber eindeutig erkennbaren College-Footballspielers. Das Gericht ließ dies zu und argumentierte, dass die Verwendung des virtuellen Abbilds des Sportlers noch im Rahmen der freien Meinungsäußerung liege.
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