Battlefield 3: EA im Rechtsstreit mit Heli-Hersteller

Der US-Hubschrauberhersteller Textron befindet sich gerade in einem etwas ungewöhnlichen Rechtsstreit mit den Battlefield-3-Publisher Electronic Arts: Das US-Unternehmen fordert die Entfernung seiner Heli-Modelle aus dem Shooter.
Battlefield, Ego Shooter, Battlefield 3
Dice
Konkret geht es um den Angriffshubschrauber AH-1Z Viper, den Multifunktions- und Transporthelikopter UH-1Y und das Kipprotorflugzeug V-22 Osprey mit den typischen schwenkbaren Rotoren. Wie die Gamingseite 'Kotaku' berichtet, wirft das Flugtechnikunternehmen dem Battlefield-3-Publisher vor, die Fluggeräte (genauer gesagt ist der Hersteller das Tochterunternehmen Bell) im Spiel zu verwenden, ohne eine entsprechendes Lizenzabkommen geschlossen zu haben.


Electronic Arts wiederum beruft sich auf den 1. Zusatzartikel zur Verfassung der USA, also auf die Meinungsfreiheit, und hat aus diesem Grund bei einem Bundesgericht eine Präventivklage gegen Textron eingereicht. Zuvor waren Gespräche über eine außergerichtliche Einigung zwischen den beiden Unternehmen gescheitert, weshalb EA sich auf eine Trademark-Klage seitens Textron vorbereitet.

Nach Ansicht von EA falle die Darstellung besagter Hubschrauber unter den Schutz des First Amendment und der so genannten "Fair Use"-Klausel. Electronic Arts gibt an, dass man auf der Spielverpackung einen Hinweis habe, der besagt, dass die Darstellung echter Waffen und Fahrzeuge keine Unterstützung durch die Hersteller bedeuten würde.


EA stellt in seiner juristischen Reaktion außerdem fest, dass "die von Bell hergestellten Helikopter im Spiel nicht hervorgehoben oder prominenter gezeigt werden als andere Fahr- bzw. Flugzeuge", schreibt Kotaku unter Berufung auf der Seite vorliegende Gerichtsdokumente.

Hintergrund für die juristische Reaktion des kanadischen Spielepublishers ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA. Dieses hatte im Juni 2011 festgestellt, dass Videospiele die gleiche Meinungsfreiheit genießen würden wie andere Medien, etwa Filme, Bücher oder Musik.

Ausgehend von diesem Urteil hatte im vergangenen September ein Gericht zugunsten von EA entschieden, damals ging es um die (unerlaubte) Abbildung eines nicht namentlichen genannten, aber eindeutig erkennbaren College-Footballspielers. Das Gericht ließ dies zu und argumentierte, dass die Verwendung des virtuellen Abbilds des Sportlers noch im Rahmen der freien Meinungsäußerung liege.

Battlefield 3 im WinFuture-Preisvergleich: Für PC, PlayStation 3 und Xbox 360
Jetzt einen Kommentar schreiben


Alle Kommentare zu dieser News anzeigen
Battlefield 3 bei Amazon
Jetzt als Amazon Blitzangebot
Ab 07:20 Uhr Doqaus Bluetooth Kopfhörer Over EarDoqaus Bluetooth Kopfhörer Over Ear
Original Amazon-Preis
38,99
Im Preisvergleich ab
43,99
Blitzangebot-Preis
34,99
Ersparnis zu Amazon 10% oder 4
Im WinFuture Preisvergleich
Folgt uns auf Twitter
WinFuture bei Twitter
Interessante Artikel & Testberichte
WinFuture wird gehostet von Artfiles
Tipp einsenden
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen? Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links, um WinFuture zu unterstützen: Vielen Dank!