Kino.to: 33-Jähriger wurde zu Haftstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Leipzig hat den 33-jährigen Webdesigner Marcus V. zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren wegen gemeinschaftlich begangener und gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung in über einer Million Fälle verurteilt. Der ehemalige Mitarbeiter des Videostreaming-Portals Kino.to hatte im Vorfeld ein umfassendes Geständnis über seine Tätigkeiten und Aufgaben abgelegt. Den offiziellen Bekanntmachungen zufolge wird davon ausgegangen, dass der Verurteilte ein Mittäter auf mittlerer Ebene war.

In der Urteilsbegründung teilte der Vorsitzende Richter des Prozesses seine Ansichten mit. In seinen Augen ging es bei Kino.to rein darum, möglichst viel Geld zu machen. Überdies ist die Rede von einem hochkriminellen und profitorientierten System.

Die Führung des Portals habe angefangen von der Beschaffung, über den Upload der Inhalte bis hin zur Bereitstellung der Links auf Kino.to alles sehr genau geplant und durchdacht. Die Betreiber des Angebots haben offiziell stets von einer Suchmaschine gesprochen, über die sich derartige Inhalte im Netz finden lassen.

Das Amtsgericht in Leipzig beschäftigt sich mit zwei weiteren Fällen im Zusammenhang mit Kino.to. Konkret geht es dabei zum einen um den vermeintlichen Chef von Kino.to und einen Serveradministrator, der sich zudem um allgemeine organisatorische Aufgaben gekümmert haben soll. Streamingportal, Videostreaming, kino.to Streamingportal, Videostreaming, kino.to Kino.to
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