Gericht: Julian Assange wird ausgeliefert (Update)
Das Londoner High Court entscheidet heute über die Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange nach Schweden. Dem Australier wird der sexuelle Missbrauch zweier Frauen vorgeworfen.
Bereits im Februar dieses Jahres hatte ein britisches Gericht entschieden, dass Assange ausgeliefert werden sollte. Die Vorwürfe lauten Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, sie wurden von zwei Schwedinnen erhoben. Damals hatten Assanges Anwälte allerdings Berufung eingelegt und die Angelegenheit vor das High Court gebracht.
Assange hatte die Vorwürfe stets bestritten und behauptet, dass dahinter der Versuch stecke, ihn wegen seiner Arbeit zu diskreditieren. Tatsächlich wurden die Vergewaltigungsvorwürfe zu einem Zeitpunkt bekannt, kurz nachdem Wikileaks unzählige US-Botschaftsdepeschen veröffentlicht hatte.
Siehe auch: WikiLeaks muss Enthüllungen vorerst einstellen
Der Australier wurde Anfang Dezember 2010 in London festgenommen und unter Auflagen freigelassen. Er steht unter Hausarrest, darf Großbritannien nicht verlassen und muss sich regelmäßig bei der Polizei melden. Ein offizielles Verfahren gegen Assange wurde in Schweden noch nicht eröffnet, die Auslieferung dient (vorerst) nur dazu, dass der Beschuldigte der Vorladung zu einer Vernehmung nachkommt.
Im Vorfeld der heutigen Entscheidung haben etliche Wikileaks-Unterstützer angekündigt, vor dem Londoner Gericht demonstrieren zu wollen. Sollte sich das High Court entscheiden, dass Assange nicht nach Schweden ausgeliefert wird, wird er gleich in Freiheit entlassen.
Sollte das Gericht hingegen einer Auslieferung zustimmen, dann würde Assange innerhalb von zwei Wochen nach Schweden überstellt werden. In diesem Fall könnten die Anwälte von Assange allerdings versuchen, die Angelegenheit vor das britische Höchstgericht zu bringen. Die Anrufung des Supreme Court ist aber nur dann möglich, wenn das High Court in der Causa urteilt, dass das Thema von "öffentlicher Bedeutung" sei.
Update 11.34 Uhr: Das High Court hat soeben entschieden, dass Julian Assange nach Schweden ausgeliefert wird. Es hat alle Argumente der Assange-Anwälte gegen die Auslieferung des Wikileaks-Gründers abgewiesen. Dazu zählt die Vermutung, dass der Beschuldigte wegen der Veröffentlichung der US-Botschaftsdepeschen von Schweden in die USA ausgeliefert werden könnte. Das bestritt der Vertreter der schwedischen Staatsanwaltschaft allerdings. Derzeit ist noch unklar, ob die Anwälte von Assange die Gelegenheit bekommen, erneut in Berufung zu gehen.
Hintergrund: Wikileaks: Hintergründe, Enthüllungen & Konflikte
Assange hatte die Vorwürfe stets bestritten und behauptet, dass dahinter der Versuch stecke, ihn wegen seiner Arbeit zu diskreditieren. Tatsächlich wurden die Vergewaltigungsvorwürfe zu einem Zeitpunkt bekannt, kurz nachdem Wikileaks unzählige US-Botschaftsdepeschen veröffentlicht hatte.
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Der Australier wurde Anfang Dezember 2010 in London festgenommen und unter Auflagen freigelassen. Er steht unter Hausarrest, darf Großbritannien nicht verlassen und muss sich regelmäßig bei der Polizei melden. Ein offizielles Verfahren gegen Assange wurde in Schweden noch nicht eröffnet, die Auslieferung dient (vorerst) nur dazu, dass der Beschuldigte der Vorladung zu einer Vernehmung nachkommt.
Im Vorfeld der heutigen Entscheidung haben etliche Wikileaks-Unterstützer angekündigt, vor dem Londoner Gericht demonstrieren zu wollen. Sollte sich das High Court entscheiden, dass Assange nicht nach Schweden ausgeliefert wird, wird er gleich in Freiheit entlassen.
Sollte das Gericht hingegen einer Auslieferung zustimmen, dann würde Assange innerhalb von zwei Wochen nach Schweden überstellt werden. In diesem Fall könnten die Anwälte von Assange allerdings versuchen, die Angelegenheit vor das britische Höchstgericht zu bringen. Die Anrufung des Supreme Court ist aber nur dann möglich, wenn das High Court in der Causa urteilt, dass das Thema von "öffentlicher Bedeutung" sei.
Update 11.34 Uhr: Das High Court hat soeben entschieden, dass Julian Assange nach Schweden ausgeliefert wird. Es hat alle Argumente der Assange-Anwälte gegen die Auslieferung des Wikileaks-Gründers abgewiesen. Dazu zählt die Vermutung, dass der Beschuldigte wegen der Veröffentlichung der US-Botschaftsdepeschen von Schweden in die USA ausgeliefert werden könnte. Das bestritt der Vertreter der schwedischen Staatsanwaltschaft allerdings. Derzeit ist noch unklar, ob die Anwälte von Assange die Gelegenheit bekommen, erneut in Berufung zu gehen.
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