Assange: Wohl schnelles Verfahren in Schweden
Schwedische Rechtsexperten gehen davon aus, dass die Angelegenheit um WikiLeaks-Gründer Julian Assange nun, da der britische Oberste Gerichtshof seiner Auslieferung zugestimmt hat, schnell vorankommen wird. In der Vergangenen Woche wurde Assanges Widerspruch gegen einen schwedischen Auslieferungsantrag abgelehnt.
Sven-Erik Alhem, ein ehemaliger Oberstaatsanwalt in Stockholm und Malmö, geht laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins 'Der Spiegel' (heutige Ausgabe) davon aus, dass nach einer Auslieferung und Befragung Assanges durch die Staatsanwaltschaft in Göteborg in "wenigen Wochen" feststehen werde, ob Anklage gegen ihn erhoben wird.
Anders als in Großbritannien, wo er gegen Kaution auf freiem Fuß ist, aber eine elektronische Fußfessel tragen muss, würde er in Schweden wohl in Untersuchungshaft sitzen. Zwei Schwedinnen werfen dem Gründer der Enthüllungsplattform sexuelle Belästigung und in einem Fall Vergewaltigung vor. Assange bestreitet beides.
Alhem, der das Verhalten seiner ehemaligen Kollegen in dem Fall bereits scharf kritisiert hat, hält es "durchaus für möglich", dass sich die zuständige Staatsanwältin Marianne Ny nach der Anhörung gegen eine Anklage entscheidet. Falls es doch zur Anklage kommt, würden Alhem zufolge nur wenige Wochen bis zum Prozess vergehen.
Wegen Vergewaltigung drohen Assange mindestens zwei Jahre Haft. Seine Anwälte haben noch bis Mitte kommender Woche Zeit, über eine weitere, dann letztinstanzliche Berufung zu entscheiden. Um damit erfolgreich zu sein, müssten sie die große öffentliche Bedeutung des Falles nachweisen.
Assange hatte stets betont, dass seine Beziehungen zu den beiden Frauen stets einvernehmlich waren. Allerdings definiert das schwedische Strafrecht den Tatbestand der Vergewaltigung recht weit, wodurch es in dem Land zu einer Vergleichsweise hohen Zahl entsprechender Verfahren kommt. Allerdings ist auch der Anteil der Freisprüche höher als in vielen anderen Ländern.
Anders als in Großbritannien, wo er gegen Kaution auf freiem Fuß ist, aber eine elektronische Fußfessel tragen muss, würde er in Schweden wohl in Untersuchungshaft sitzen. Zwei Schwedinnen werfen dem Gründer der Enthüllungsplattform sexuelle Belästigung und in einem Fall Vergewaltigung vor. Assange bestreitet beides.
Alhem, der das Verhalten seiner ehemaligen Kollegen in dem Fall bereits scharf kritisiert hat, hält es "durchaus für möglich", dass sich die zuständige Staatsanwältin Marianne Ny nach der Anhörung gegen eine Anklage entscheidet. Falls es doch zur Anklage kommt, würden Alhem zufolge nur wenige Wochen bis zum Prozess vergehen.
Wegen Vergewaltigung drohen Assange mindestens zwei Jahre Haft. Seine Anwälte haben noch bis Mitte kommender Woche Zeit, über eine weitere, dann letztinstanzliche Berufung zu entscheiden. Um damit erfolgreich zu sein, müssten sie die große öffentliche Bedeutung des Falles nachweisen.
Assange hatte stets betont, dass seine Beziehungen zu den beiden Frauen stets einvernehmlich waren. Allerdings definiert das schwedische Strafrecht den Tatbestand der Vergewaltigung recht weit, wodurch es in dem Land zu einer Vergleichsweise hohen Zahl entsprechender Verfahren kommt. Allerdings ist auch der Anteil der Freisprüche höher als in vielen anderen Ländern.
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Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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