Japan: Haft für Spammer und Malware-Entwickler
In der Neufassung des Gesetzes gegen Computer-Kriminalität werden den Ermittlern außerdem weitergehende Rechte zugestanden. Dabei reagierte der Gesetzgeber insbesondere auf die wachsende Bedeutung von Cloud-Anwendungen. Die Polizei hat nun nicht mehr nur das Recht, den internen Speicher eines beschlagnahmten Rechners zu untersuchen, sondern darf auch Inhalte von Servern abrufen, mit denen sich das Gerät häufig verband.
Die Gesetzesänderung kam erst im dritten Anlauf durch das Parlament. Bereits in den Jahren 2003 und 2005 wurden entsprechende Anträge eingebracht, die aber stets scheiterten. Hintergrund waren Bedenken, dass Nutzer zu schnell in den Verdacht geraten könnten, eine Straftat vorzubereiten, was entsprechende Strafen nach sich ziehen sollte.
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Christian Kahle
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