Perlentaucher kann Klage von Verlagen abwehren
Das Portal "Perlentaucher" hat einen über fünf Jahre andauernden Rechtsstreit mit den Verlagen der 'Frankfurter Allgemeinen Zeitung' und der 'Süddeutschen Zeitung' im Grundsatz für sich entschieden. Lediglich in einzelnen Punkten sah das Oberlandesgericht Frankfurt in einem abschließenden Urteil Rechtsverstöße vorliegen.
Die Betreiber des Portals verfassten Zusammenfassungen von Buchrezensionen, die dann wiederum gegen eine Gebühr Online-Buchhändlern zur Verfügung gestellt wurden. Die Verlage gingen dagegen mit urheber-, marken- und wettbewerbsrechlichen Argumenten vor. Im Wesentlichen allerdings vergeblich, wie das nun ergangene Urteil zeigt, gegen das keine erneute Revision eingeleitet werden kann.
In einigen Einzelfällen entschied das Gericht, dass die Abstracts den Originalen zu ähnlich waren und ihre Erstellung somit keine ausreichende Schöpfungshöhe aufwiesen. Diese muss Perlentaucher offline nehmen und den Verlagen für die Veröffentlichung Schadensersatz zahlen.
Grundsätzlich kann das Portal seine Tätigkeit aber fortführen. "Was genau man zitieren darf und was nicht und in welchem Umfang, wird sich erst aus der ausführlichen Urteilsbegründung ersehen lassen", erklärten dessen Betreiber und wollen entsprechend achtsam sein.
In einigen Einzelfällen entschied das Gericht, dass die Abstracts den Originalen zu ähnlich waren und ihre Erstellung somit keine ausreichende Schöpfungshöhe aufwiesen. Diese muss Perlentaucher offline nehmen und den Verlagen für die Veröffentlichung Schadensersatz zahlen.
Grundsätzlich kann das Portal seine Tätigkeit aber fortführen. "Was genau man zitieren darf und was nicht und in welchem Umfang, wird sich erst aus der ausführlichen Urteilsbegründung ersehen lassen", erklärten dessen Betreiber und wollen entsprechend achtsam sein.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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