Neue EU-Richtlinie stärkt Verbraucherrechte im Netz

Eine neue EU-Richtlinie soll Internet-Nutzer zukünftig besser vor Abofallen schützen. Die Regelung wurde nach zähem Ringen vom EU-Rat und dem zuständigen Ausschuss des Europaparlaments gebilligt. Das teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) heute mit. Offen war bis zum Schluss, ob Deutschland im Kampf gegen Abofallen eine sogenannte Button-Lösung einführen kann. Diese soll nunmehr verpflichtend sein. In puncto Telefonwerbung lässt die Richtlinie den Mitgliedsstaaten freie Hand. Damit kann die Bundesregierung auch hier eine Bestätigungslösung umsetzen, wie sie schon länger von Verbraucherschützern gefordert wird. Diese besagt, dass infolge eines Werbeanrufs abgeschlossene Verträge erst dann wirksam werden, wenn die Angerufenen den Vertragsabschluss schriftlich bestätigen.

Bereits im Oktober 2008 hatte die Europäische Kommission ihren Richtlinienvorschlag veröffentlicht. Was folgte war ein Auf und Ab zur Ausgestaltung. "Es gab Zeiten, in denen wir das Schlimmste befürchtet haben", resümierte VZBV-Vorstand Gerd Billen. "Vor diesem Hintergrund sind wir mit dem nun verabschiedeten Paket durchaus zufrieden."

Maßgeblichen Anteil daran, dass das deutsche Verbraucherschutzniveau in wesentlichen Teilen nicht abgesenkt und an anderen Stellen heraufgesetzt wurde, hatten die deutschen Berichterstatter und die deutschen Ministerien. Diese hätten sich gegen zum Teil starken Widerstand aus anderen Mitgliedsstaaten für die Verbraucherrechte eingesetzt.

Auch in anderen Punkten konnten sich die deutschen Vertreter demnach durchsetzen. So dürfen Händler etwa für die Zahlung per Kreditkarte nur diejenigen Zusatzkosten in Rechnung stellen, die auch der Händler selbst bezahlen muss. Dies gilt explizit auch für Personentransportunternehmen. Insbesondere Fluggesellschaften hatten in der Vergangenheit teils hohe Zusatzgebühren bei der Kreditkartenzahlung verlangt.

Diesen wird es nun außerdem erschwert, Nutzern durch eine obligatorische Voreinstellung eine Reiserücktrittsversicherung unterzujubeln. Künftig können Kunden diese Kosten zurückverlangen, denn Extrakosten sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kunden zulässig, die bei einer Voreinstellung nicht vorliegt.

Die neue Verbraucherrechterichtlinie bringt aber auch einige Negativfolgen mit sich. So werden die Widerrufsrechte im Versandhandel eingeschnitten. Wurden Kunden nicht über ihr Widerrufsrecht unterrichtet, galt bisher eine unbefristete Widerrufsfrist. Künftig erlischt diese bereits zwölf Monate nach Vertragsabschluss.

Zudem ist zu befürchten, dass Händler künftig die Rücksendekosten vermehrt auf die Verbraucher abwälzen werden. Muss bisher in Deutschland der Verkäufer ab einem Warenwert von 40 Euro die Rücksendekosten übernehmen, können diese künftig den Verbrauchern auferlegt werden. Darüber müssen sie aber vor Vertragsabschluss unterrichtet werden. Eu, Europa, Europäische Union, Flagge Eu, Europa, Europäische Union, Flagge Nicolas Raymond / Flickr
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