Verbraucherschützer fordern mehr Staat im Internet
"Der Gesetzgeber muss einen verbindlichen Rahmen vorgeben, den Unternehmen mit Selbstverpflichtungen füllen können", sagte Cornelia Tausch, Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft und Internationales. Man sei in diesem Zusammenhang irritiert über einem am Dienstag erschienenen Gastkommentar von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich in der Wirtschaftszeitung 'Financial Times Deutschland'.
Darin hatte er sich skeptisch gegenüber gesetzlichen Regelungen gezeigt, die nur in Ausnahmefällen ein probates Mittel seien. Das Instrument seiner Wahl seien Selbstverpflichtungen. Als ein erfolgreiches Beispiel nannte er den Geodaten-Kodex der Internetwirtschaft. Auch im Fall des Sozialen Netzwerkes Facebook sei die Selbstregulierung der erfolgversprechendste Weg.
Nach Auffassung des VZBV würden jedoch gerade diese Beispiele die Grenzen der Selbstverpflichtungen aufzeigen. So sei der Geodaten-Kodex derzeit ungeeignet, um die Interessen der Bürger umzusetzen. Im Gegensatz zu der zwischen Google und der Datenschutzaufsicht vereinbarten Praxis enthält er kein Vorabwiderspruchsrecht gegen die Datennutzung.
"Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass die Privatsphäre umfassend geschützt ist", so Tausch. Außerdem müssten deutsche und europäische Gesetze konsequent durchgesetzt und Schutzlücken durch international verbindliche Daten- und Verbraucherschutzstandards geschlossen werden. Beispielsweise muss klar gestellt werden, dass sich Unternehmen, deren Dienste an EU-Bürger gerichtet sind, den EU-Regeln zu unterwerfen haben.
Darin hatte er sich skeptisch gegenüber gesetzlichen Regelungen gezeigt, die nur in Ausnahmefällen ein probates Mittel seien. Das Instrument seiner Wahl seien Selbstverpflichtungen. Als ein erfolgreiches Beispiel nannte er den Geodaten-Kodex der Internetwirtschaft. Auch im Fall des Sozialen Netzwerkes Facebook sei die Selbstregulierung der erfolgversprechendste Weg.
Nach Auffassung des VZBV würden jedoch gerade diese Beispiele die Grenzen der Selbstverpflichtungen aufzeigen. So sei der Geodaten-Kodex derzeit ungeeignet, um die Interessen der Bürger umzusetzen. Im Gegensatz zu der zwischen Google und der Datenschutzaufsicht vereinbarten Praxis enthält er kein Vorabwiderspruchsrecht gegen die Datennutzung.
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Christian Kahle
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