Vorratsdaten: EU-Gesetz nicht grundrechtskonform

Recht, Politik & EU Die EU-Richtlinie, mit der die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, die Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umzusetzen, ist nicht mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags. Es lasse sich "zweifelsfrei keine Ausgestaltung dieser Richtlinie umschreiben, die eine Vereinbarkeit mit der Grundrechtecharta sicherstellte", so das Fazit der Prüfung.

Es habe sich gezeigt, dass sich "die Erfolge der Vorratsdatenspeicherung in einem sehr kleinen Rahmen halten." Aufgrund der durch die Vorratsdatenspeicherung nur "marginal" um 0,006 Prozent verbesserten Aufklärungsquote gelangt das Gutachten zu dem Schluss: "Zweck und Mittel stehen hier zumindest nicht in einem ausgewogenen Verhältnis."

"Das Bundestags-Rechtsgutachten bestätigt unsere Auffassung, dass die 2006 beschlossene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung der anstehenden Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof nicht standhalten wird", kommentierte Uli Breuer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung das Papier. Er forderte die EU auf, sofort von den Plänen zur umfassenden Speicherung der Telekommunikationsdaten der Bevölkerung abzurücken.
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