Vorratsdatenspeicherung: EU erhöht Druck auf BRD
Mit diesem verlangt die EU-Kommission von der Bundesregierung eine Stellungnahme, warum diese ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, berichtete die 'Westdeutsche Allgemeine Zeitung', der das Schreiben vorliegt. Bis Mitte August wird nun eine Antwort erwartet.
Die Aufforderung erfolgte im Rahmen einer kürzlich eingeleiteten Untersuchung. Diese wurde wegen Nichtbeachtung der EU-Beschlüsse eingeleitet. Im Rahmen des Verfahrens ist es der EU-Kommission möglich, ein Bußgeld gegen Deutschland zu verhängen.
Im Zuge dessen begann nun der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger Druck auf die Bundesregierung aufzubauen. "Der Streit in der Bundesregierung um die Datenspeicherung ist ein Sicherheitsrisiko für die Opfer", sagte er und verwies darauf, dass die Polizei bei Ermittlungen wegen Delikten wie "Kinderpornografie, sexuellen Missbrauch von Kindern sowie Mord und Totschlag" durch die fehlende Vorratsdatenspeicherung häufig behindert würde.
Allerdings konnte die polizeiliche Kriminalstatistik des Jahres 2009, in der in Deutschland schon einmal Vorratsdaten gespeichert wurden, keine gestiegenen Werte bei der Aufklärung von Straftaten nachweisen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die gesetzliche Regelung, auf der die Speicherung basierte, im vergangenen Jahr für nichtig erklärt.
Seitdem ringt die Regierungskoalition um eine Lösung. Insbesondere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die selbst gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt hatte, stemmte sich bisher aber gegen die Ausarbeitung eines neuen Gesetzes.
Die Aufforderung erfolgte im Rahmen einer kürzlich eingeleiteten Untersuchung. Diese wurde wegen Nichtbeachtung der EU-Beschlüsse eingeleitet. Im Rahmen des Verfahrens ist es der EU-Kommission möglich, ein Bußgeld gegen Deutschland zu verhängen.
Im Zuge dessen begann nun der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger Druck auf die Bundesregierung aufzubauen. "Der Streit in der Bundesregierung um die Datenspeicherung ist ein Sicherheitsrisiko für die Opfer", sagte er und verwies darauf, dass die Polizei bei Ermittlungen wegen Delikten wie "Kinderpornografie, sexuellen Missbrauch von Kindern sowie Mord und Totschlag" durch die fehlende Vorratsdatenspeicherung häufig behindert würde.
Allerdings konnte die polizeiliche Kriminalstatistik des Jahres 2009, in der in Deutschland schon einmal Vorratsdaten gespeichert wurden, keine gestiegenen Werte bei der Aufklärung von Straftaten nachweisen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die gesetzliche Regelung, auf der die Speicherung basierte, im vergangenen Jahr für nichtig erklärt.
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Christian Kahle
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