Verbraucherzentrale warnt vor Mahnschreiben
Die Mahnungen belaufen sich auf Summen zwischen 50 Cent und 5 Euro plus entsprechender "Schadensersatzgeltendmachung" in Höhe von 30 bis 40 Euro. Sie beziehen sich oft auf mehrere Jahre zurück liegende Rechnungen und sind für die Betroffenen in der Regel nicht nachzuvollziehen.
Obwohl die Personen, die sich hilfesuchend an die Verbraucherzentrale wandten, übereinstimmend berichten, bislang keinerlei Mahnungen erhalten zu haben, stellt Acoreus neben den angeblich nicht bezahlten Telefonentgelten zusätzlich Mahnkosten und Inkassogebühren in Rechnung.
"Betroffene Verbraucher sollten auch kleine, aber nicht nachvollziehbar geforderte Beträge nicht voreilig bezahlen", sagte Harald Schäfer von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Forderungen, die sich auf angebliche Rechnungen aus dem Jahr 2005 oder früher stützen, seien nach dem Ablauf von drei weiteren Kalenderjahren ohnehin verjährt.
Und selbst wenn es bei jüngeren Daten zu einem Rechtsstreit käme, müsste das Inkassounternehmen zunächst die zugrunde liegende Telefonrechnung vorlegen und deren Berechtigung beweisen. Zudem sind die Kosten für Inkasso und Mahnung nach Ansicht der Verbraucherschützer überzogen oder sogar gänzlich unberechtigt. Unterm Strich bleibt also genau zu prüfen, ob hier überhaupt ein nachweisbarer Anspruch besteht.
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Christian Kahle
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