Street View: Strafantrag gegen Google gestellt

Recht, Politik & EU Edgar Wagner, der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte, hat am heutigen Montag bei acht Staatsanwaltschaften einen Strafantrag gegen Google gestellt. Diesbezüglich geht es um die WLAN-Mitschnitte im Rahmen von Street View. Wie Wagner in Mainz mitteilte, habe der US-amerikanische Konzern in vielen Gemeinden und allen Städten in Rheinland-Pfalz Straftaten begangen. Eine Vorankündigung des Strafantrags ging diesbezüglich bereits beim Leiter der Staatsanwaltschaft Mainz, Klaus-Peter Mieth, ein.

In den kommenden Tagen werden sich die acht Staatsanwaltschaften näher mit diesem Thema beschäftigen und sich gemeinschaftlich über das weitere Vorgehen in diesem Zusammenhang beraten.

Aus einer 'Aussendung' des Landesdatenschutzbeauftragten geht hervor, dass im deutschen Telekommunikationsgesetz ein Abhörverbot verankert ist und laut Paragraf 202b Strafgesetzbuch das Abfangen von Daten verboten ist. Nach der Auffassung von Edgar Wagner liegt überdies eine Straftat gemäß Paragraf 44 Bundesdatenschutzgesetz vor.

Unter dem Strich bezeichnet der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte das Vorgehen von Google als erheblich, auch wenn die Datenerhebung im Mai dieses Jahres gestoppt wurde. Der hamburgische Datenschutzbeauftragte hat ebenfalls einen Strafantrag gestellt.
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