studiVZ: 29-Jährige wurde wegen Stalking verurteilt

Recht, Politik & EU Um ihren Ex-Freund und dessen Freundin über das Soziale Netzwerk studiVZ ausspionieren zu können, hat eine 29-Jährige ein offenes WLAN-Netzwerk ihres Nachbarn verwendet. Die aus Hamburg stammende Frau wurde nun verurteilt. Identitätstäuschung, Nachstellung und Verleumdung in Internetforen sind keine Kavaliersdelikte, sagte Kai Thomas Breas, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade. In diesem Fall hat sich die 29-jährige Frau drei Scheinidentitäten auf studiVZ zugelegt. Anschließend nahm die Frau Kontakt mit der neuen Freundin ihres ehemaligen Lebensgefährten und mit ihrem Ex-Freund selbst über das Soziale Netzwerk auf.

Unter einer falschen weiblichen Identität erschlich sie sich sodann das Vertrauen der neuen Lebensgefährtin ihres Ex-Freundes. Die dabei erlangten Informationen nutzte sie unter Verwendung einer männlichen Scheinidentität und versuchte die neue Freundin schlecht zu machen. Letztlich konnte die 29-Jährige ihren Ex-Freund sogar davon überzeugen, dass seine Lebensgefährtin kürzlich sein Auto beschmiert haben soll.

Abschließend konnte sie die angestrebten Ziele erreichen und der Ex-Freund brach den Kontakt mit seiner "Neuen" ab und zeigte sie sogar bei der Polizei wegen Sachbeschädigung an dem Auto an. Im Zuge einer Vernehmung stellte sich jedoch heraus, dass die Beschuldigte zu dieser Zeit im Urlaub war.

Aus einer veröffentlichten 'Erklärung' geht hervor, dass der Fokus der Ermittlungen anschließend auf die seltsamen Freunde auf studiVZ fiel. Da die 29-jährige Stalkerin bei ihrem Vorhaben allerdings "Datenspuren" im Internet hinterlassen hat, konnten die Mails zu dem DSL-Anschluss ihres Nachbarn zurückverfolgt werden, heißt es dazu.

Als die eifersüchtige Ex-Freundin mit diesen Vorwürfen konfrontiert wurde, legte sie sofort ein umfassendes Geständnis ab. Dies wurde von der Staatsanwaltschaft mit einem milderen Urteil honoriert. 600 Euro muss die in Hamburg lebende Frau wegen Schwarzsurfen, Stalking und falscher Verdächtigung bezahlen.

Unter Umständen kommen nun noch zivilrechtlichen Forderungen von den Opfern auf sie zu.
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