Dresden: Umstrittene Sperrung von Antifa-Webseite

Recht, Politik & EU Die Staatsanwaltschaft Dresden hat am Wochenende dafür gesorgt, dass ein antifaschistisches Bündnis seine Webseite abschalten musste, über die für eine Demonstration mobilisiert wurde. Die Betreiber der Seite wichen mit dem Angebot daraufhin ins Ausland aus. Ziel des Bündnisses ist es, möglichst viele Menschen zum 13. Februar nach Dresden zu mobilisieren, um sich einem der größten Aufmärsche der rechten Szene in Europa entgegenzustellen.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich vor allem an dem Slogan "Gemeinsam Blockieren" gestört. Sie sah darin einen Aufruf zu einer Straftat. Das Landeskriminalamt Sachsen wurde daraufhin aufgefordert, für eine Abschaltung der Webseite zu sorgen - zu Unrecht, meinen Rechtsexperten.

"Bereits die Verfügung der Staatsanwaltschaft ist rechtswidrig", so der Rechtsanwalt Thomas Stadler in seinem Blog. Die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft liege in der Aufklärung von Straftaten, nicht aber in der Gefahrenabwehr. Zusätzlich stelle es ein Problem dar, dass sich die Behörden an den Provider wandten und nicht an das Bündnis selbst.

Stadler bezweifelt auch, ob der Aufruf zur Blockade des Aufmarsches strafrechtlich relevant ist. Zwar verbietet das Versammlungsgesetz eine Vereitelung von Demonstrationen - was aber im Zusammenhang mit der Androhung von Gewalt oder ähnlich grobe Störungen zusammenhängen muss.

Das Bündnis hatte allerdings explizit zu einer gewaltfreien Sitzblockade aufgerufen. Dies wäre nach geltender Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes nicht als verbotene Störung anzusehen. "Wäre die Staatsanwaltschaft tatsächlich überzeugt, es handele sich um eine Aufforderung zu Straftaten, müsste sie wohl gegen alle Unterzeichner ermitteln", erklärte Henning Ernst Müller, Jura-Professor an der Universität Regensburg.

Das sei aber sehr unwahrscheinlich. Immerhin unterstützen verschiedene Abgeordnete aus dem Bundestag und dem sächsischen Landtag und verschiedene Prominente den Aufruf. "Eventuell daraus folgende Gerichtsverfahren dürften eine noch größere Resonanz im In- und Ausland finden als die Prozesse um die Sitzblockaden von Mutlangen im Zuge der Friedensbewegung der 80er Jahre", so Müller.

In der vergangenen Woche hatte die Polizei bereits das Organisationsbüro des Bündnisses durchsucht. Dabei wurden mit der gleichen Begründung Plakate und andere Materialien zur Mobilisierung beschlagnahmt.

Bereits seit einigen Jahren nutzen Rechtsextremisten das Gedenken an die Bombardierung Dresdens vom 13. bis 15. Februar 1945 durch britische und US-amerikanische Bomber, um von der Schuld Deutschlands am Zweiten Weltkrieg abzulenken. Im letzten Jahr gelang es ihnen, rund 6.000 Teilnehmer zu mobilisieren.

Dem standen etwa 10.000 Gegendemonstranten gegenüber. In diesem Jahr sollen es deutlich mehr werden, um eine Blockade durchsetzen zu können. Hinter dem Aufruf, an dem sich die Staatsanwaltschaft stört, stehen Abgeordnete der Grünen und der Linken, die Musiker Bela B. und Konstantin Wecker, Gewerkschaften, Parteien und Vereine. Der aktuelle Stand liegt bei 470 Organisationen und 1.806 Einzelpersonen.

Weitere Informationen: Dresden-nazifrei.com
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