Urteil: Kieler Provider muss Pornoseiten nicht sperren
Als Grund gab Kirchberg an, dass der Provider gegen die in Deutschland geltenden Jugendschutzgesetze verstößt. Das Landgericht Kiel konnte diese Ansicht allerdings nicht teilen. Kielnet als Zugangsanbieter könne nicht verpflichtet werden, den Zugriff auf bestimmte IP-Adressen zu sperren, da die betroffenen Seiten nicht auf den Servern des Providers zur Verfügung stehen.
Kielnet als Dienstleister verhält sich nach Auffassung des Gerichts inhaltsneutral und stellt lediglich den Zugang zum Internet zur Verfügung. Außerdem wusste Kirchberg Logistik bereits seit Juli 2007 von einem Angebot unter Privatamateure.com, stellte den Antrag auf einstweilige Verfügung aber erst am 1. Oktober 2007. Die im Wettbewerbsrecht verankerte Frist von 4 Wochen war also bereits verstrichen.
Kirchberg betreibt in Deutschland unter sexyfilms.de eine Online-Videothek, die sich an die Bestimmungen des Jugendschutzes halten soll. In der Vergangenheit versuchte das Unternehmen bereits mehrfach, den Zugang zu international verfügbaren Pornoseiten zu blockieren. So wurde beispielsweise der Provider Arcor im Oktober 2007 dazu verpflichtet, den Zugang zu Youporn.com zu sperren.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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