Stromdiebstahl: Entlassung wegen Handy-Aufladens

Recht, Politik & EU Das Arbeitsgericht Oberhausen muss sich derzeit mit der fristlosen Kündigung eines Beschäftigten befassen, der ohne ausdrückliche Genehmigung sein Handy am Arbeitsplatz aufgeladen hat. "Hierfür soll er es eigens an einer versteckten Stelle platziert haben", heißt es in den Gerichtsdokumenten. Der Arbeitgeber sah darin offenbar einen Diebstahl von Ressourcen des Unternehmens - immerhin muss das Unternehmen für die Stromkosten aufkommen, auch wenn sich diese nur im Bereich weniger Cent bewegen.

Als zweiten Vorwurf brachte der Arbeitgeber vor, dass der Angestellte Fotos von seinem Arbeitsplatz gemacht habe. Das sei aber ausdrücklich nicht gestattet gewesen. Das Verfahren mit dem Aktenzeichen 4 Ca 1228/09 sollte in einem Gütetermin beigelegt werden, was aber nicht gelang.

Das Gericht hatte eine Weiterbeschäftigung vorgeschlagen, da sich der Betroffene offenbar zuvor nichts anderes hatte zuschulden kommen lassen. Im Gegenzug sollte er sich ausdrücklich verpflichten, zukünftig keine Fotos mehr im Unternehmen zu machen und sein Handy zuhause aufzuladen. Dies lehnte der Arbeitgeber aber ab und beharrt auf der sofortigen Entlassung.
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