Suche nach Handyauflade-Möglichkeit endet mit Polizeieinsatz
Die Not war offenbar sehr groß: Drei junge Männer, die in der Nähe von Mainz nachts ihr Handy aufladen wollten, müssen sich nun dem Richter gegenüber verantworten. Ihnen wird Hausfriedensbruch und Entziehung elektrischer Energie vorgeworfen. Das geht aus einer Mitteilung der örtlichen Polizei hervor.
Am Samstagabend wurde das Trio beobachtet, während es Grundstücke mit ihren Taschenlampen ausleuchtete. Ein aufmerksamer Passant in Ebersheim rief daraufhin die Polizei, weil er vermutete, dass die drei Personen nach günstigen Einbruchsmöglichkeiten suchen würden.
Die herbeigeeilten Polizisten dürften über die Ausreden der drei Jugendlichen erst einmal sehr erstaunt gewesen sein. Diese gaben vor, dass sie die Anwesen nach Außensteckdosen abgesucht hatten, um ihre Smartphones aufladen zu können. Dabei bewiesen sie sogar Kletterkünste, denn in einem ersten Stockwerk auf einem Balkon fanden sie die gewünschte Außensteckdose und hatten dort bereits ein Netzteil samt Ladekabel eingesteckt, an dem die Beamten auch ein Smartphone fanden.
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) hat man bereits begangen, wenn man das eingezäunte oder mit einer Hecke umgebene Gartengrundstück eines Nachbarn ohne Erlaubnis betreten hat. Im Gesetz steht zwar, dass es für Hausfriedensbruch bis zu einem Jahr Gefängnis gibt, doch nicht nur das jugendliche Alter der Drei, sondern auch fehlende Vorstrafen stehen dem entgegen.
Interessanter und auch seltener ist der Vorwurf des Entzugs elektrischer Energie, der nach § 248c StGB ebenfalls strafbar ist. In der polizeilichen Kriminalstatistik wird Stromdiebstahl nicht aufgeführt. Bei der geringen Menge, die durch das Ladegerät entwendet wurde, dürfte die Staatsanwaltschaft kaum ein öffentliches Interesse an der Verfolgung der Straftat als gegeben ansehen.
Siehe auch: Stromdiebstahl - Entlassung wegen Handy-Aufladens
Die herbeigeeilten Polizisten dürften über die Ausreden der drei Jugendlichen erst einmal sehr erstaunt gewesen sein. Diese gaben vor, dass sie die Anwesen nach Außensteckdosen abgesucht hatten, um ihre Smartphones aufladen zu können. Dabei bewiesen sie sogar Kletterkünste, denn in einem ersten Stockwerk auf einem Balkon fanden sie die gewünschte Außensteckdose und hatten dort bereits ein Netzteil samt Ladekabel eingesteckt, an dem die Beamten auch ein Smartphone fanden.
Das hat Folgen
Auch wenn der Grund banal war, die Folgen werden es nicht sein. Nach dem Polizeibericht gab es keine Verwarnung für das seltsame Verhalten der Drei, sondern gleich eine Strafanzeige. Der Vorwurf: Hausfriedensbruch und Entziehung elektrischer Energie.Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) hat man bereits begangen, wenn man das eingezäunte oder mit einer Hecke umgebene Gartengrundstück eines Nachbarn ohne Erlaubnis betreten hat. Im Gesetz steht zwar, dass es für Hausfriedensbruch bis zu einem Jahr Gefängnis gibt, doch nicht nur das jugendliche Alter der Drei, sondern auch fehlende Vorstrafen stehen dem entgegen.
Interessanter und auch seltener ist der Vorwurf des Entzugs elektrischer Energie, der nach § 248c StGB ebenfalls strafbar ist. In der polizeilichen Kriminalstatistik wird Stromdiebstahl nicht aufgeführt. Bei der geringen Menge, die durch das Ladegerät entwendet wurde, dürfte die Staatsanwaltschaft kaum ein öffentliches Interesse an der Verfolgung der Straftat als gegeben ansehen.
Siehe auch: Stromdiebstahl - Entlassung wegen Handy-Aufladens
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Sebastian Kuhbach
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