Urteil: eBay-Nutzer haften bei Nutzung durch Dritte

Recht, Politik & EU Begeht eine Person eine Rechtsverletzung mit einem fremden eBay-Account, so kann der Inhaber in Haftung genommen werden. Das hat heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Hintergrund: Im Juni 2003 wurde unter dem eBay-Namen "sound-max" eine Urheberrechtsverletzung begangen. Unter der Überschrift "SSSuper ... Tolle ... Halzband (Cartier Art)" hatte das Mitglied ein Halsband angeboten. Das Mindestgebot lag bei 30 Euro. Das Unternehmen Cartier klagte, da es eine Verletzung seiner Marke "Cartier" sah. Zudem wurde gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen.

Der Beklagte war der Meinung, dass er für das Angebot nicht verantwortlich ist, da seine Ehefrau aus Lettland sein Mitgliedskonto nutzte, um persönliche Gegenstände zu verkaufen. Der Ehemann will davon nichts gewusst haben. Die ersten beiden Gerichtsinstanzen wiesen die Klage ab, da der Beklagte keine Kenntnis von den Aktivitäten seiner Ehefrau hatte und damit für Rechtsverletzungen nicht verantwortlich ist.

Der Bundesgerichtshof ist da allerdings anderer Meinung und hob das Berufungsurteil auf. Demnach ist der Beklagte zwar nicht als Mittäter oder Teilnehmer zur Verantwortung zu ziehen, dafür aber als Täter einer Schutzrechtsverletzung. Er habe nicht hinreichend dafür gesorgt, dass seine Frau keinen Zugriff auf sein eBay-Konto hat.
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