Mobilcom-Gründer entgeht knapp einer Haftstrafe

Recht, Politik & EU Gerhard Schmid, Gründer des Mobilfunkproviders Mobilcom, wurde heute zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ein Jahr und neun Monate Haft lautete das Urteil, dessen Vollzug ausgesetzt wird. Das Landgericht Kiel sah den Vorwurf eines vorsätzlichen Bankrotts in drei Fällen als erwiesen an. Im Jahr 2002 habe Schmid außerdem Vermögen ins Ausland transferiert, um dieses vor einer drohenden Pfändung zu schützen, heißt es in dem Urteil.

Die Staatsanwaltschaft konnte sich mit ihrer Forderung nach zweieinhalb Jahren Haft wegen betrügerischen Bankrotts nicht gänzlich durchsetzen. Allerdings wiegt die Niederlage für die Verteidigung schwerer: Diese wollte die Unschuld ihres Mandanten belegen und forderte einen Freispruch.

Der Prozess zog sich seit Juli 2007 hin. In dem Verfahren wurde aufgezeigt, dass Schmid rund 1,2 Millionen Euro ins Ausland geschafft hatte. Das Geld hätte eigentlich der Sachsen LB zugestanden, die vergeblich versuchte, 20 Millionen Euro als Teilbetrag eines gekündigten Kredits pfänden zu lassen.
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