Einigung: Urheberabgaben auf Drucker und Scanner
Der so genannte Gesamtvertrag Reprographie ist heute in Berlin unterzeichnet worden. Demnach werden die Urheberabgaben auf Scanner, Faxgeräte und Kopierer teilweise sinken. Hinzugekommen sind Gebühren auf Drucker und Multifunktionsgeräte. Diese Geräte dienen nicht nur zum Drucken, sondern auch zum Scannen und Kopieren sowie teilweise als Faxgeräte, begründete man die Regelung.
Urheberrechts-Abgaben, mit denen das legale private Kopieren von Texten abgegolten wird, mussten unter anderem die Hersteller von Scannern, Faxgeräten und Kopierern schon bisher abführen. Prinzipiell erhöht sich durch die gesetzlich gewollten Kopierabgaben der Verkaufspreis.
"Wir hätten uns auch im Interesse der Verbraucher sehr viel niedrigere Tarife gewünscht", sagte BITKOM-Präsidiumsmitglied Uli Holdenried. "Immerhin konnten wir deutlich machen, dass ein Großteil der IT-Produkte nur ausnahmsweise zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Texte verwendet wird."
Für Drucker und Multifunktionsgeräte hatten die Verwertungsgesellschaften sehr hohe Abgaben gefordert, die teils den aktuellen Gerätepreis überstiegen hätten. "Wir haben hier einen Kompromiss mit Bauchschmerzen erzielt", so Holdenried. Laut BITKOM ist nun damit zu rechnen, dass es im ersten Halbjahr 2009 Preiserhöhungen bei Druckern und Multifunktionsgeräten gibt.
Pro verkauftem Drucker müssen zukünftig 5 bis 12,50 Euro abgeführt werden. Bei Scannern liegt die Gebühr ebenfalls bei 12,50 Euro. Am höchsten liegt die Abgabe im Privatkundenbereich mit 15 Euro bei Multifunktionsgeräten. Leistungsfähige Profigeräte, die mehr als 40 Seiten pro Minute kopieren können, schlagen hingegen mit 87,50 Euro zubuche.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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