11 Euro Urheberabgabe auf Touchscreen-Handys
Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) sowie die Verwertungsgesellschaften Wort und Bild Kunst haben die Preise im Bundesanzeiger veröffentlicht. Demnach werden für Mobiltelefone mit Touchscreen Abgaben in Höhe von 11 Euro sowie für Handys ohne Touchscreen 4 Euro fällig.
Mit der vorgenannten Differenzierung werde der unterschiedlichen Nutzung von Mobiltelefonen mit und ohne Touchscreen Rechnung getragen, hieß es. Diese Unterschiede seien durch eine von den Verwertungsgesellschaften durchgeführte empirische Untersuchung belegt, teilten diese heute mit.
Versuche der Verwertungsgesellschaften, vor Aufstellung des Tarifs mit den Verbänden der betroffenen Hersteller über die Vergütungshöhe zu verhandeln, blieben ohne Ergebnis. Kein Verband sei zu derartigen Verhandlungen oder zur Durchführung eines Verfahrens vor der Schiedsstelle bereit gewesen.
Der Tarif ergibt sich aus den Regelungen des Anfang 2008 in Kraft getretenen, überarbeiteten Urheberrechtsgesetz. Für die Zeit davor richtete sich die Höhe der Vergütungsforderung noch nach der Konfiguration der Geräte, insbesondere dem enthaltenen Speicherplatz.
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Christian Kahle
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