Bundeskartellamt: Gerätehersteller gegen Premiere
Hintergrund ist die Bereitstellung von Set-Top-Boxen durch die jeweiligen Anbieter. In diesem Bereich versucht man nach Ansicht von Matrixx, den direkten Zugang zum Kunden missbräuchlich zu nutzen, um andere Anbieter vom Markt auszuschließen.
Zwar seien auch einige Empfänger anderer Hersteller für den Premiere-Empfang zertifiziert worden. Dies sei aber nicht der Fall, wenn die Geräte über eine Aufnahmefunktion verfügen. Hinzu kommen Vertragsklauseln bei der Pay-TV-Bestellung, nach denen die Nutzung mit Geräten von Drittherstellern nicht gestattet ist.
Wie man seitens Matrixx' ausführte, liefe der Verkauf eines eigenen Gerätes unter der Marke Nanoxx deshalb vergleichsweise schlecht. Mit der Beschwerde beim Bundeskartellamt will das Unternehmen erreichen, dass der entsprechende Passus aus den Geschäftsbedingungen gestrichen wird.
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Christian Kahle
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