Gericht kippt Urheberrechtsabgaben auf Computer
In dem Verfahren standen sich die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), eine Schwesterorganisation der GEMA, und der Computerhersteller Fujitsu-Siemens gegenüber. Die Klägerin verlangte, dass auch für Computer Abgaben zu entrichten seien, weil mit ihnen Kopien urheberrechtlich geschützter Werke angefertigt werden können.
30 Euro wollte die VG Wort pro verkauftem Rechner einfordern. In einem früheren Urteil wurde der Anspruch in niedrigerer Instanz bestätigt, die Gebühr aber auf 12 Euro reduziert. Der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidung nun auf und wies die Klage gegen den Computer-Hersteller ab.
Laut dem Urteil bestehe keine Vergütungspflicht, weil Computer nicht für die Vervielfältigung gedruckter Werke bestimmt sind. Mit einem PC können weder allein noch in Verbindung mit anderen Geräten fotomechanische Vervielfältigungen wie mit einem herkömmlichen Fotokopiergerät hergestellt werden, so das Urteil.
Dies sei lediglich möglich, wenn Scanner und Drucker zum Einsatz kommen. Für diese werden aber bereits eigene Gebühren verlangt. Für eine gesonderte Vergütung für das Kopieren digitaler Texte bestehe demnach ebenfalls keine Veranlassung.
30 Euro wollte die VG Wort pro verkauftem Rechner einfordern. In einem früheren Urteil wurde der Anspruch in niedrigerer Instanz bestätigt, die Gebühr aber auf 12 Euro reduziert. Der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidung nun auf und wies die Klage gegen den Computer-Hersteller ab.
Laut dem Urteil bestehe keine Vergütungspflicht, weil Computer nicht für die Vervielfältigung gedruckter Werke bestimmt sind. Mit einem PC können weder allein noch in Verbindung mit anderen Geräten fotomechanische Vervielfältigungen wie mit einem herkömmlichen Fotokopiergerät hergestellt werden, so das Urteil.
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