"Bully" Herbig geht gegen gleichnamiges Spiel vor

Recht, Politik & EU Der Komiker Michael Herbig, der unter dem Pseudonym Bully auftritt, will den Verkauf eines gleichnamigen Computerspiels gerichtlich unter- sagen lassen. Er reichte deshalb beim Landgericht München gegen den Publisher Take 2 ein. Es bestehe die Gefahr, dass er mit dem Spiel "Bully: Die Ehrenrunde" in Verbindung gebracht wird, weil Take 2 auch das offizielle Spiel zum Film "Traumschiff Surprise" anbietet, in dem Herbig eine Hauptrolle besetzte. Er befürchtet demnach vor allem wegen der Gewaltszenen in dem beanstandeten Titel Schaden für sein Image.

Take 2 weist die Einwände allerdings zurück. Das Unternehmen beruft sich darauf, dass "Bully" auch in Deutschland nicht in erster Linie mit Herbig in Verbindung gebracht wird, sondern ein weit verbreiteter Name ist. Eine Verwechslungsgefahr bestehe daher kaum.

Das Landgericht München hatte beiden Parteien angeraten, eine gütliche Einigung zu finden. Dieses Vorhaben scheiterte allerdings. Nun wird der Fall am 16. September vor Gericht verhandelt.
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