"Bully" Herbig verliert Prozess gegen Spielehersteller

Recht, Politik & EU Der Komiker Michael Herbig, der unter dem Pseudonym Bully auftritt, konnte sich vor Gericht nicht gegen Take 2, den Hersteller eines gleichnamigen Spiels, durchsetzen. Herbig sah seine Namensrechte durch "Bully: Die Ehrenrunde" verletzt. Er wollte insbesondere nicht mit dem Produkt in Verbindung gebracht werden. Er begründete dies mit einem möglichem Image-Schaden durch die Gewaltszenen, die in dem Spiel vorkommen.

Das Landgericht München wollte dem aber nicht folgen. Zwar sei der Name "Bully" hierzulande bekannt und genieße einen gewissen Schutz. Allerdings bestehe durch das Spiel kaum Verwechslungsgefahr, da der Begriff auch in verschiedenen anderen Zusammenhängen vorkommt.

Auch eine besondere Gefahr für das Image des Komikers durch Gewaltszenen erkannte das Gericht nicht. Man habe das Produkt getestet und herausgefunden, dass "die schlimmste Brutalität das Eintauchen des Kopfes in eine Kloschüssel" sei. Ansonsten wurde das Spiel als harmlos bewertet.
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