Lehrer klagt gegen Windows-Vorinstallation ab Werk
Eigentlich wollte Rivière seinen Rechner ohne Betriebssystem erwerben, berichtete der österreichische 'Standard'. Allerdings gab es nahezu ausschließlich Geräte mit vorinstallierter Software zu erwerben. Der Lizenzvertrag räumte ihm zwar das Recht ein, Windows binnen 30 Tagen zu deinstallieren und die dazugehörigen Medien einzuschicken. Diese Klausel konnte man allerdings erst lesen, wenn man dem Nutzungsvertrag bereits zugestimmt hatte.
Darin sah Rivière eine Falle für den Kunden und reichte Klage ein. Seitdem zieht sich die Auseinandersetzung hin. Sein Geld hat er bis heute allerdings noch nicht zurückerhalten: 250 Euro sollen es für die Windows-Lizenz sein. Er ließ sich aber auch nicht auf einen Vergleich ein, der das Verfahren beenden sollte.
Dabei wurde Rivière angeboten, dass er den gesamten Preis für das Notebook erstattet bekommt, wenn er seine Klage zurückzieht. Das lehnte er aber ab und will erreichen, dass das Gericht ein Präzendenzurteil spricht. Die Hersteller würden laut Rivière versuchen, die Nutzer zu täuschen. Daher müsse vom Gericht für Klarheit gesorgt werden.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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