HP muss Preis für vorinstalliertes Windows erstatten
Laut italienischen Medienberichten hatte der Kläger ein Notebook von Compaq gekauft, auf dem sich das Betriebssystem Windows XP sowie Microsofts kleines Office-Paket "Works" befand. Laut dem beiliegenden Endbenutzer-Lizenzvertrag soll man sich an den PC-Hersteller wenden, wenn man den darin aufgeführten Bedingungen nicht zustimmt.
Genau das tat der Käufer auch, allerdings wollte sich HP nicht auf die Forderungen einlassen. Es kam zu einer Verhandlung vor Gericht. HP muss dem Käufer nun 90 Euro für Windows sowie 50 Euro für Works zurückerstatten.
Erst im September berichteten wir darüber, dass der PC-Hersteller Acer von einem französischen Gericht gezwungen wurde, den Preis für vorinstallierte Software zu erstatten, falls diese nicht verwendet wird. Acer hatte dem klagenden Käufer angeboten, 30 Euro zu zahlen, wenn dieser die Software nicht verwendet. Doch dieser wollte sich auf diesen Deal nicht einlassen und wurde vom Gericht unterstützt. Er erhielt den vollen Kaufpreis der Software erstattet. Insgesamt handelte es sich dabei um eine Summe in Höhe von 311,85 Euro.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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