Italien: Neue Klage gegen Windows-Vorinstallation
ADUC wirft Microsoft vor, dass es den Käufern von Computern mit seinem Betriebssystem nur mit viel Aufwand möglich ist, die Software zu entfernen und ihr Geld zurückzuerhalten. Zwar wird beim ersten Start zusammen mit der Lizenz der Hinweis angezeigt, dass der Kunde die Kosten für Windows zurückerhalten kann, wenn er sich an den Hersteller des jeweiligen Systems wendet.
In der Praxis sei dies jedoch oft nicht möglich, weil die PC-Hersteller sich weigern oder andere Hürden bestehen. Zwar tragen die Hersteller nach Meinung von ADUC eine Mitschuld an dieser Situation, die Hauptschuld sieht man jedoch bei Microsoft. Angeblich nutzt der Softwarekonzern seine Vormachtstellung im Markt durch die Vorinstallation aus, was gegen die italienischen Verbraucherschutzgesetze verstoßen soll.
ADUC will seine Klage nun von dem zuständigen Gericht zur Sammelklage erklären lassen, so dass sich jeder italienische Käufer eines Fertig-PCs mit vorinstalliertem Windows daran beteiligen kann, um sein Geld zurückzuerhalten, falls er das Betriebssystem nicht nutzen will. Dazu werden die Vorwürfe der Kläger vom Gericht nun ausführlich geprüft.
Die Verbraucherschützer hatten vor einigen Monaten ein "Pilot"-Verfahren gegen einen Computerhersteller gewonnen, bei dem es ebenfalls um die angeblich wettbewerbswidrige Vorinstallation von Windows ging. Jetzt will man mit der neuen Klage direkt gegen Microsoft vorgehen, hieß es dazu auf der Website der Organisation.
In der Praxis sei dies jedoch oft nicht möglich, weil die PC-Hersteller sich weigern oder andere Hürden bestehen. Zwar tragen die Hersteller nach Meinung von ADUC eine Mitschuld an dieser Situation, die Hauptschuld sieht man jedoch bei Microsoft. Angeblich nutzt der Softwarekonzern seine Vormachtstellung im Markt durch die Vorinstallation aus, was gegen die italienischen Verbraucherschutzgesetze verstoßen soll.
ADUC will seine Klage nun von dem zuständigen Gericht zur Sammelklage erklären lassen, so dass sich jeder italienische Käufer eines Fertig-PCs mit vorinstalliertem Windows daran beteiligen kann, um sein Geld zurückzuerhalten, falls er das Betriebssystem nicht nutzen will. Dazu werden die Vorwürfe der Kläger vom Gericht nun ausführlich geprüft.
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