Bayern will geplante Online-Durchsuchung ausweiten
So kündigte Bayerns Justiministerin Beate Merk an, dass man die Online-Durchsuchungen auf weitere Bereiche ausweiten will. So sollen die Strafverfolger "selbstverständlich" auch in die Wohnungen der Verdächtigen eindringen dürfen. Sie bezeichnete den von der Bundesregierung gefundenen Kompromiss als wenig überzeugend.
Da sich das geplante Gesetz lediglich auf das Bundeskriminalamt sowie die Prävention bezieht, will sie nun die Rechtsgrundlage für die Online-Durchsuchung durch Strafverfolgungsbehörden schaffen. So sollen "die Täter schwerster Straftaten, z.B. Vorbereitung terroristischer Anschläge, aber auch Kinderpornografie" zukünftig mittels Online-Durchsuchungen überführt werden können.
Um dies zu erreichen, will Merk die Strafprozessordnung ändern und der Bundesregierung einen Vorschlag unterbreiten: "Dieser Vorschlag wird kein stumpfes Schwert sein. Er wird deshalb den Strafverfolgungsbehörden selbstverständlich auch die Möglichkeit geben, mit richterlicher Erlaubnis eine Wohnung zu betreten, wenn das erforderlich ist, um einen PC für das Aufspielen eines Trojaners vorzubereiten. Dadurch wird Straftätern die Möglichkeit genommen, der Strafe zu entgehen, indem sie Barrieren errichten oder die E-Mail mit dem Trojaner einfach wegklicken, weil sie ihnen dubios erscheint", sagt Merk.
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Michael Diestelberg
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