Entscheidung: Heimliche Onlinedurchsuchung kommt
Laut einem Bericht der ARD wird die Online-Durchsuchung in zwei Stufen durchgeführt. Demnach ist zuerst eine richterliche Anordnung notwendig. Anschließend werden die gesammelten Daten von zwei BKA-Beamten sowie einem unabhängigen Datenschutzbeauftragten ausgewertet. Dabei wird darauf geachtet, ob der Kernbereich privater Lebensgestaltung verletzt wurde.
Meldet der Datenschützer Zweifel an, werden die gesammelten Informationen dem Richter vorgelegt. Dieser muss dann entscheiden, ob die Daten verwertet werden können. Die Regierungsparteien gehen davon aus, dass man damit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht.
Neben der Online-Durchsuchung regelt das neue BKA-Gesetz auch den Umgang mit anderen Methoden zur Terrorabwehr. Dazu gehört die bundesweite Rasterfahndung, die vorsorgliche Telekommunikationsüberwachung inklusive VoIP-Telefonie, die Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten sowie der Einsatz von Mini-Kameras und Mikrofonen für einen großen Lausch- und Spähangriff.
Neueste Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
dav2d: ein sehr schneller plattformübergreifender AV2 decoder
d-hubs - Heute 15:26 Uhr -
Neues von Proxmox, dem Virtualisieurngsspezialisten
d-hubs - Heute 10:53 Uhr -
#FLOCK ´26: die Flock to Fedora Project Conference
d-hubs - Gestern 16:05 Uhr -
DigiKam: das Open-Source-Fotoverwaltungsprogramm
d-hubs - Vorgestern 13:22 Uhr -
Alpine-Linux: unter den schlanken Distris
d-hubs - Vorgestern 12:33 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen