Entscheidung: Heimliche Onlinedurchsuchung kommt
Laut einem Bericht der ARD wird die Online-Durchsuchung in zwei Stufen durchgeführt. Demnach ist zuerst eine richterliche Anordnung notwendig. Anschließend werden die gesammelten Daten von zwei BKA-Beamten sowie einem unabhängigen Datenschutzbeauftragten ausgewertet. Dabei wird darauf geachtet, ob der Kernbereich privater Lebensgestaltung verletzt wurde.
Meldet der Datenschützer Zweifel an, werden die gesammelten Informationen dem Richter vorgelegt. Dieser muss dann entscheiden, ob die Daten verwertet werden können. Die Regierungsparteien gehen davon aus, dass man damit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht.
Neben der Online-Durchsuchung regelt das neue BKA-Gesetz auch den Umgang mit anderen Methoden zur Terrorabwehr. Dazu gehört die bundesweite Rasterfahndung, die vorsorgliche Telekommunikationsüberwachung inklusive VoIP-Telefonie, die Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten sowie der Einsatz von Mini-Kameras und Mikrofonen für einen großen Lausch- und Spähangriff.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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