EU-Gericht bestätigt Sanktionen gegen Microsoft

Microsoft Im März 2004 sorgte ein Urteil der EU gegen Microsoft für großes Aufsehen. 497 Mio. Euro Bußgeld muss der Konzern zahlen, da er seine Monopolstellung ausnutzte. Außerdem müssen diverse Schnittstellen offengelegt werden, damit die Konkurrenz ihre Produkte besser in Windows integrieren kann. Microsoft beantragte die Aussetzung der Forderungen beim EU-Gericht, da der Konzern sie für nicht gerechtfertigt hielt. Vor wenigen Stunden verkündete Bo Vesterdorf, Präsident des EU-Gerichts Erster Instanz, die Entscheidung. Demnach werden die Forderungen nicht ausgesetzt. Microsoft muss in Zukunft ein Windows ohne Mediaplayer anbieten und die geforderten Schnittstelleninformationen für Netzwerkrechner zur Verfügung stellen. Das Bußgeld muss ebenfalls bezahlt werden.

Gegen dieses Urteil kann Microsoft innerhalb von 2 Monaten Berufung einlegen. Außerdem läuft noch eine "normale" Klage gegen das EU-Gericht. Eine Entscheidung wird erst in einigen Jahren erwartet.
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