E-Auto-Lademarkt: Gericht kippt hohe Roaming-Preise von EWE Go

Das Landgericht München I hat im Rechtsstreit zwischen dem Ladekartenanbieter Digital Charging Solutions und dem Ladesäulenbetreiber EWE Go zugunsten des Anbieters entschieden. Interessant ist das für alle E-Autofahrer.
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WinFuture/KI-generiert
  • Ein Urteil untersagt EWE Go sachlich unbegründete Aufpreise für Roaming
  • Das Diskriminierungsverbot beruht auf der europäischen AFIR-Richtlinie
  • EWE Go verlangte von Drittanbietern etwa 60 Prozent höhere Ladepreise
  • Separate Blockiergebühren sind laut dem Gericht unzulässig geblieben
  • Der Betreiber muss nun Auskunft erteilen sowie Schadenersatz zahlen
  • Die Klägerin Digital Charging Solutions gehört BMW, Mercedes und BP

Grundsatzurteil für Ladesäulen

EWE Go darf von Digital Charging Solutions ohne sachliche Rechtfertigung keine höheren Preise verlangen als von Ad-hoc-Kunden und eigenen Vertragskunden, urteilte das Gericht am Dienstag. Es wandte das Diskriminierungsverbot der europäischen Verordnung Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) an, die seit dem 13. April 2024 gilt.

Sollte das noch nicht rechtskräftige Urteil Bestand haben, könnten Autofahrer öffentliche Ladepunkte über Roaming-Angebote künftig günstiger nutzen. Der Streit betraf die seit dem 1. Januar 2025 geltenden Schnellladetarife. EWE Go verlangte von Mobilitätsdienstleistern 83,7 Cent pro Kilowattstunde und eine Blockiergebühr von zehn Cent pro Minute.


Ad-hoc-Kunden ohne Vertrag zahlten dagegen 79 Cent pro Kilowattstunde, Nutzer der EWE-Go-App 52 Cent. Der Preis für Drittanbieter lag damit rund 60 Prozent über dem für eigene Vertragskunden. Nach einer Pressemitteilung der Rechtsanwaltskanzlei Noerr untersagt das Urteil auch separate Blockiergebühren ohne sachliche Rechtfertigung.

Rückwirkender Schadensersatz

Das Gericht verpflichtete EWE Go zudem zur Auskunftserteilung und zum Ersatz des seit Inkrafttreten der europäischen Ladeverordnung entstandenen Schadens. Der Betreiber will zunächst die Urteilsbegründung prüfen und das weitere Vorgehen abwägen. Digital Charging Solutions vermittelt den Zugang zu Ladeinfrastruktur, betreibt aber selbst keine Ladesäulen.

Das 2017 gegründete Unternehmen gehört unter dem Dach der YOUR NOW Holding zu gleichen Teilen BMW, Mercedes-Benz und BP. Es ermöglicht Fahrern in 31 Märkten in Europa und Japan Zugang zu mehr als 1,2 Millionen Ladepunkten verschiedener Betreiber. Das Bundeskartellamt und die Monopolkommission hatten die undurchsichtigen Preisstrukturen im Sektor bereits kritisiert.

Hoffnung auf sinkende Kosten

Wirkt sich das Urteil auf andere Marktteilnehmer aus, könnten die Einkaufspreise für Roaming-Anbieter deutlich sinken. Der zusätzliche finanzielle Spielraum könnte zu übersichtlicheren Tarifen für Verbraucher führen. Die AFIR-Vorgaben verlangen transparente Preise, verpflichten Drittanbieter aber nicht, Preisvorteile unmittelbar weiterzugeben. Ein Preisvergleich an der Ladesäule bleibt für Elektroautofahrer daher vorerst ratsam.

Was haltet ihr von der aktuellen Preisentwicklung an Ladesäulen? Glaubt ihr, dass das Urteil das Laden künftig günstiger macht? Teilt eure Gedanken dazu gerne in den Kommentaren mit.

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Nadine Juliana Dressler

Redakteurin für Windows & Netzwerke

Seit 2001 im Journalismus, klassisch ausgebildet, Autorin eines Windows-Buches. Ihre Themen reichen von Insider-Builds über die FritzBox bis zu DSL und Starlink.

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