15-Millionen-Dollar-Klage:
Dua Lipa geht gegen Samsung vor
Popstar vs. Tech-Riese: Dua Lipa verklagt Samsung auf 15 Millionen Dollar (etwa 14 Millionen Euro), weil der Konzern ihr Foto ohne Erlaubnis auf TV-Verpackungen druckte. Samsung weigert sich, das Bild zu entfernen - jetzt wird es teuer.
Das meldet das Online-Magazin Variety. Die Klage wurde bei einem US-Bezirksgericht im US-Bundesstaat Kalifornien eingereicht.
Laut den Anwälten der Sängerin nutzt Samsung seit vergangenem Jahr ein Foto von Dua Lipa auf den Pappkartons seiner Fernsehgeräte als Teil einer landesweiten Marketingkampagne. Das Bild zeigt die 30-Jährige bei einem Auftritt - genauer: backstage beim Austin City Limits Festival 2024.
Dua Lipa besitzt die Urheberrechte an diesem Foto. Samsung habe demnach weder um Erlaubnis gefragt noch eine Lizenzvereinbarung geschlossen. Stattdessen sei ihr Gesicht prominent auf Massenware zu sehen gewesen - zunächst ohne ihr Wissen, ohne Vergütung und ohne jegliche Kontrolle ihrerseits.
Die rechtlichen Vorwürfe umfassen Urheberrechtsverletzung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten nach kalifornischem Recht, Verstöße gegen das bundesweite Lanham Act sowie Markenverletzungen. Samsung hat sich bislang nicht zu der Klage geäußert.
Wie seht ihr den Fall: Ist Samsungs Vorgehen eine klare Rechtsverletzung oder sind 15 Millionen Dollar überzogen? Teilt eure Meinung zur Klage von Dua Lipa in den Kommentaren!
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Foto vom Festival landet auf TV-Kartons
Eine unscheinbare Verpackung wird zum juristischen Bumerang: Die britische Popsängerin Dua Lipa hat den südkoreanischen Elektronikkonzern Samsung auf 15 Millionen Dollar (etwa 14 Millionen Euro) verklagt. Samsung soll ohne Genehmigung ein Foto der Künstlerin auf Fernseher-Verpackungen gedruckt haben - und damit de facto eine Werbekooperation vorgegaukelt haben, die nie existierte.Das meldet das Online-Magazin Variety. Die Klage wurde bei einem US-Bezirksgericht im US-Bundesstaat Kalifornien eingereicht.
Laut den Anwälten der Sängerin nutzt Samsung seit vergangenem Jahr ein Foto von Dua Lipa auf den Pappkartons seiner Fernsehgeräte als Teil einer landesweiten Marketingkampagne. Das Bild zeigt die 30-Jährige bei einem Auftritt - genauer: backstage beim Austin City Limits Festival 2024.
Dua Lipa besitzt die Urheberrechte an diesem Foto. Samsung habe demnach weder um Erlaubnis gefragt noch eine Lizenzvereinbarung geschlossen. Stattdessen sei ihr Gesicht prominent auf Massenware zu sehen gewesen - zunächst ohne ihr Wissen, ohne Vergütung und ohne jegliche Kontrolle ihrerseits.
"Abweisende und gefühllose" Reaktion von Samsung
Als Dua Lipa von der Verwendung erfuhr, forderte sie Samsung umgehend auf, das Bild zu entfernen. Doch die Reaktion des Konzerns war laut Klageschrift "abweisend und gefühllos". Samsung weigerte sich, der Aufforderung nachzukommen, und setzte die Kampagne fort."Premium Brand" mit selektiven Partnerschaften
Die Anwälte betonen in der Klage, dass Dua Lipa eine etablierte "Premium-Marke" aufgebaut habe und äußerst wählerisch sei, welche Unternehmen sie unterstützt. Gerade deshalb sei Samsungs Vorgehen besonders schädlich: Es untergrabe ihre sorgfältig gepflegte Markenstrategie und könnte den Eindruck erwecken, sie arbeite wahllos mit Konzernen zusammen.Die rechtlichen Vorwürfe umfassen Urheberrechtsverletzung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten nach kalifornischem Recht, Verstöße gegen das bundesweite Lanham Act sowie Markenverletzungen. Samsung hat sich bislang nicht zu der Klage geäußert.
Wie seht ihr den Fall: Ist Samsungs Vorgehen eine klare Rechtsverletzung oder sind 15 Millionen Dollar überzogen? Teilt eure Meinung zur Klage von Dua Lipa in den Kommentaren!
Zusammenfassung
- Dua Lipa verklagt Samsung auf 15 Millionen Dollar Schadenersatz
- Samsung nutzte ein Foto von der Sängerin ohne Genehmigung
- Das Bild zeigt sie beim Austin City Limits Festival 2024
- Die Sängerin besitzt die Urheberrechte am verwendeten Foto
- Social-Media-Posts beweisen, dass Kunden das Foto kauften
- Samsung soll den Eindruck erweckt haben, sie bewerbe die Produkte
- Die Klage umfasst Urheberrechtsverletzung sowie Persönlichkeitsrechtsverletzung
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