"Zwangswechsel" auf Glasfaser:
Das ist das Bundesnetzagentur-Konzept
Klare Fristen, feste Quoten und Vermarktungsstopp: Die Bundesnetzagentur macht ernst beim Abschied von der Kupferleitung. Ein neues Papier regelt detailliert, wann lokale DSL-Netze abgeschaltet werden dürfen und welche Rechte Kunden beim Wechsel erhalten.
Die Bundesnetzagentur hat dazu nun ein Regulierungskonzept vorgelegt, das die Voraussetzungen für die Abschaltung der Kupfernetze festlegt. Demnach dürfen diese erst außer Betrieb genommen werden, wenn in einem Anschlussgebiet eine hohe Verbreitung von Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH) erreicht ist.
Vorgesehen ist ein regelgebundenes Verfahren, das sich nicht mehr an den Eigentumsverhältnissen der Netze orientiert. Bisher lag die Entscheidung über eine Abschaltung faktisch bei der Deutschen Telekom als Netzbetreiberin. Künftig sollen objektive Kriterien gelten.
Voraussetzung ist, dass mindestens 80 Prozent der Haushalte und Unternehmen in dem betroffenen Gebiet mit Glasfaser versorgt sind. Zudem muss Wettbewerbern ein diskriminierungsfreier Zugang zur neuen Infrastruktur ermöglicht werden. Wie die Bundesnetzagentur in dem veröffentlichten Papier ausführt, sei der Wechsel auf Glasfaser ein notwendiges zukunftsorientiertes Upgrade.
Damit soll verhindert werden, dass Nutzer in Regionen mit nur einem Netzanbieter in Abhängigkeiten geraten. Der Regulierer betont insbesondere für ländliche Räume die Bedeutung eines funktionierenden Dienstewettbewerbs auf Glasfasernetzen. Dies betrifft neben der Telekom auch Anbieter wie Deutsche Glasfaser oder regionale Netzbetreiber. Technisch stößt das Kupfernetz an Grenzen: Während Glasfaser sehr hohe Datenraten ermöglicht, sind bei kupferbasierten Anschlüssen meist maximal 250 Mbit/s erreichbar.
Nach Angaben des Branchenverbands VATM nutzten zum Jahreswechsel weiterhin rund 23 Millionen Haushalte und Unternehmen DSL- oder VDSL-Anschlüsse. Viele Nutzer wechseln bislang nicht, solange bestehende Anschlüsse ihren Bedarf decken und Glasfaserangebote häufig höhere Preise haben. Die Bundesnetzagentur steht damit vor der Aufgabe, den Netzausbau voranzubringen, ohne bestehende Nutzer vom Netz zu trennen. Das vorgelegte Konzept soll dafür den regulatorischen Rahmen schaffen.
Wie sieht die Situation bei euch aus? Seid ihr bereits auf Glasfaser umgestiegen oder verrichtet das alte DSL-Modem noch treu seinen Dienst? Wir sind gespannt auf eure Erfahrungen in den Kommentaren.
Siehe auch:
Mittlerweile haben uns einige Reaktionen erreicht, die wir in einem eigenen Artikel aufbereitet haben. Jetzt weiterlesen:
Das sind die Reaktionen auf die DSL-Abschaltungs-Ankündigung
Das sind die Reaktionen auf die DSL-Abschaltungs-Ankündigung
Abschied von der Kupferleitung
Schnelles Internet soll künftig flächendeckend in Gigabit-Geschwindigkeit verfügbar sein. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt die Politik auf den schrittweisen Ausstieg aus der kupferbasierten DSL-Infrastruktur.Die Bundesnetzagentur hat dazu nun ein Regulierungskonzept vorgelegt, das die Voraussetzungen für die Abschaltung der Kupfernetze festlegt. Demnach dürfen diese erst außer Betrieb genommen werden, wenn in einem Anschlussgebiet eine hohe Verbreitung von Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH) erreicht ist.
Vorgesehen ist ein regelgebundenes Verfahren, das sich nicht mehr an den Eigentumsverhältnissen der Netze orientiert. Bisher lag die Entscheidung über eine Abschaltung faktisch bei der Deutschen Telekom als Netzbetreiberin. Künftig sollen objektive Kriterien gelten.
Voraussetzung ist, dass mindestens 80 Prozent der Haushalte und Unternehmen in dem betroffenen Gebiet mit Glasfaser versorgt sind. Zudem muss Wettbewerbern ein diskriminierungsfreier Zugang zur neuen Infrastruktur ermöglicht werden. Wie die Bundesnetzagentur in dem veröffentlichten Papier ausführt, sei der Wechsel auf Glasfaser ein notwendiges zukunftsorientiertes Upgrade.
Der Wechsel auf Glasfaser ist ein zukunftsorientiertes Internet-Upgrade für Deutschland. Kupfernetze können nur dann abgeschaltet werden, wenn nahezu flächendeckend Glasfaser verfügbar und der Wettbewerb auf den neuen Netzen gesichert ist. Der Prozess hin zur späteren Abschaltung des Kupfernetzes sollte daher starten, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen - unabhängig davon, welcher Netzbetreiber Glasfaser ausgebaut hat.Behördenpräsident Klaus Müller betonte, Verbraucher müssten frühzeitig und transparent informiert werden. Kupfernetze dürften nur abgeschaltet werden, wenn Glasfaser nahezu flächendeckend verfügbar sei und funktionierender Wettbewerb bestehe. Infografik: Welche Breitband-Provider in Deutschland beliebt sind
Klare Fristen für den Umstieg
Ein abruptes Ende bestehender DSL-Anschlüsse ist nicht vorgesehen. Das Konzept sieht mehrjährige Übergangsfristen vor. Erst wenn sowohl die Anforderungen an die Netzabdeckung als auch an den sogenannten Open Access erfüllt sind, greift ein gestaffelter Zeitplan.Wissenswertes zum Zeitplan
- Anzeige der Abschaltung: Die geplante Abschaltung des Kupfernetzes muss mindestens 36 Monate vor dem Termin angekündigt werden.
- Vermarktungsstopp: Spätestens 24 Monate vor der Abschaltung dürfen keine neuen DSL- oder VDSL-Verträge mehr abgeschlossen werden.
- Endgültige Abschaltung: Zum Stichtag muss grundsätzlich eine flächendeckende Glasfaserversorgung vorhanden sein.
Damit soll verhindert werden, dass Nutzer in Regionen mit nur einem Netzanbieter in Abhängigkeiten geraten. Der Regulierer betont insbesondere für ländliche Räume die Bedeutung eines funktionierenden Dienstewettbewerbs auf Glasfasernetzen. Dies betrifft neben der Telekom auch Anbieter wie Deutsche Glasfaser oder regionale Netzbetreiber. Technisch stößt das Kupfernetz an Grenzen: Während Glasfaser sehr hohe Datenraten ermöglicht, sind bei kupferbasierten Anschlüssen meist maximal 250 Mbit/s erreichbar.
Marktrealität und Nutzerverhalten
Der parallele Betrieb von Kupfer- und Glasfasernetzen verursacht hohe Kosten und gilt als ineffizient. Glasfaser benötigt im Betrieb deutlich weniger Energie als Kupfernetze. Dennoch verläuft der Umstieg bislang langsamer als erwartet.Nach Angaben des Branchenverbands VATM nutzten zum Jahreswechsel weiterhin rund 23 Millionen Haushalte und Unternehmen DSL- oder VDSL-Anschlüsse. Viele Nutzer wechseln bislang nicht, solange bestehende Anschlüsse ihren Bedarf decken und Glasfaserangebote häufig höhere Preise haben. Die Bundesnetzagentur steht damit vor der Aufgabe, den Netzausbau voranzubringen, ohne bestehende Nutzer vom Netz zu trennen. Das vorgelegte Konzept soll dafür den regulatorischen Rahmen schaffen.
Wie sieht die Situation bei euch aus? Seid ihr bereits auf Glasfaser umgestiegen oder verrichtet das alte DSL-Modem noch treu seinen Dienst? Wir sind gespannt auf eure Erfahrungen in den Kommentaren.
Wann wird mein DSL-Anschluss abgeschaltet?
Ein konkretes Datum für Ihren Anschluss gibt es bisher nicht. Laut aktuellen Schätzungen und Medienberichten dürften die ersten lokalen Abschaltungen frühestens im Jahr 2030 erfolgen. Der Prozess ist abhängig von neuen gesetzlichen Regelungen, die erst noch verabschiedet werden müssen.
Die Bundesnetzagentur plant jedoch einen "übergeordneten Migrationsplan" für Deutschland. Dieser soll Meilensteine sowie Start- und Endpunkte definieren. Bis dahin bleibt Ihr DSL-Anschluss bestehen, sofern in Ihrer Region die Voraussetzungen für eine Abschaltung noch nicht erfüllt sind.
Die Bundesnetzagentur plant jedoch einen "übergeordneten Migrationsplan" für Deutschland. Dieser soll Meilensteine sowie Start- und Endpunkte definieren. Bis dahin bleibt Ihr DSL-Anschluss bestehen, sofern in Ihrer Region die Voraussetzungen für eine Abschaltung noch nicht erfüllt sind.
Welche Voraussetzungen gelten für das Aus?
Die Bundesnetzagentur schlägt ein regelgebundenes Verfahren vor. Eine Abschaltung des Kupfernetzes in einem Gebiet soll erst eingeleitet werden können, wenn dort mindestens 80 Prozent der Haushalte und Unternehmen mit Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH) versorgt sind.
Zudem muss ein geeignetes Vorleistungsangebot ("Open Access") existieren. Das bedeutet, dass der Betreiber des Glasfasernetzes - egal ob Telekom oder ein Wettbewerber - anderen Anbietern den diskriminierungsfreien Zugriff auf die Leitung gewähren muss. Erst wenn diese technische und wettbewerbliche Basis steht, darf das Kupfernetz weichen.
Zudem muss ein geeignetes Vorleistungsangebot ("Open Access") existieren. Das bedeutet, dass der Betreiber des Glasfasernetzes - egal ob Telekom oder ein Wettbewerber - anderen Anbietern den diskriminierungsfreien Zugriff auf die Leitung gewähren muss. Erst wenn diese technische und wettbewerbliche Basis steht, darf das Kupfernetz weichen.
Muss ich zwangsweise auf Glasfaser wechseln?
Faktisch ja, sobald das Kupfernetz in Ihrer Region abgeschaltet wird. Die Telekom bezeichnet dies kritisch als "Zwangsanbieterwechsel", während die Bundesnetzagentur von einem "zukunftsorientierten Internet-Upgrade" spricht. Ihr alter DSL-Vertrag wäre nach der Abschaltung technisch nicht mehr erfüllbar.
Für IT-Pros bedeutet dies, rechtzeitig die interne Infrastruktur zu prüfen. Da Glasfaser andere Endgeräte (ONT/Glasfasermodem) erfordert als DSL, sollten Sie sich frühzeitig mit der Umstellung befassen, um Ausfallzeiten beim unvermeidbaren Technologiewechsel zu verhindern.
Für IT-Pros bedeutet dies, rechtzeitig die interne Infrastruktur zu prüfen. Da Glasfaser andere Endgeräte (ONT/Glasfasermodem) erfordert als DSL, sollten Sie sich frühzeitig mit der Umstellung befassen, um Ausfallzeiten beim unvermeidbaren Technologiewechsel zu verhindern.
Kann ich meinen Anbieter behalten?
Das ist das Ziel des Regulierungskonzepts, aber nicht garantiert. Durch die "Open Access"-Pflicht sollen Sie auch auf dem Glasfasernetz eines anderen Betreibers (z. B. Deutsche Glasfaser oder lokale Stadtwerke) theoretisch einen Tarif der Telekom oder 1&1 buchen können.
Allerdings warnt die Telekom davor, dass Kunden zur Konkurrenz wechseln könnten, wenn sie selbst in einem Gebiet kein eigenes Glasfasernetz betreibt. Für Sie als Endanwender soll der Wettbewerb jedoch gesichert bleiben, sodass Sie nicht an den Netzbesitzer als Provider gebunden sind.
Allerdings warnt die Telekom davor, dass Kunden zur Konkurrenz wechseln könnten, wenn sie selbst in einem Gebiet kein eigenes Glasfasernetz betreibt. Für Sie als Endanwender soll der Wettbewerb jedoch gesichert bleiben, sodass Sie nicht an den Netzbesitzer als Provider gebunden sind.
Ist auch Kabel-Internet betroffen?
Nach aktuellem Stand des Konzepts der Bundesnetzagentur sind TV-Kabelnetze (Koaxialkabel, z. B. von Vodafone) nicht von der Zwangsmigration betroffen. Der Fokus liegt explizit auf der Ablösung der alten Kupfer-Doppelader (Telefonnetz).
Die Deutsche Telekom fordert jedoch, dass auch Kabelnetze in die Betrachtung einbezogen werden sollten, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Bisher sieht die Behörde das Koax-Netz eher als Indikator für vorhandenen Infrastrukturwettbewerb, plant aber keine Abschaltung dieser Technologie.
Die Deutsche Telekom fordert jedoch, dass auch Kabelnetze in die Betrachtung einbezogen werden sollten, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Bisher sieht die Behörde das Koax-Netz eher als Indikator für vorhandenen Infrastrukturwettbewerb, plant aber keine Abschaltung dieser Technologie.
Warum drängt die Behörde auf den Wechsel?
Der Parallelbetrieb von zwei Netzen (Kupfer und Glasfaser) ist volkswirtschaftlich ineffizient und bremst Investitionen. Investoren verdienen mit den neuen Glasfasernetzen derzeit weniger als geplant, da viele Kunden aus Gewohnheit beim langsameren, aber ausreichenden DSL bleiben.
Durch die angekündigte Abschaltung soll die Auslastung der Glasfasernetze ("Take-up-Rate") erhöht werden. Dies sichert die Rentabilität des teuren Ausbaus und beschleunigt die Digitalisierung Deutschlands hin zu Gigabit-Geschwindigkeiten, die mit alter Kupfertechnik physikalisch nicht möglich sind.
Durch die angekündigte Abschaltung soll die Auslastung der Glasfasernetze ("Take-up-Rate") erhöht werden. Dies sichert die Rentabilität des teuren Ausbaus und beschleunigt die Digitalisierung Deutschlands hin zu Gigabit-Geschwindigkeiten, die mit alter Kupfertechnik physikalisch nicht möglich sind.
Zusammenfassung
- Bundesnetzagentur regelt mit neuem Konzept die Abschaltung von Kupfernetzen
- Glasfaserversorgung muss bei mindestens 80 Prozent der Anschlüsse liegen
- Mehrjährige Übergangsfristen und Ankündigungspflicht von 36 Monaten
- Vermarktungsstopp für DSL-Verträge spätestens zwei Jahre vor Abschaltung
- Wettbewerb und diskriminierungsfreier Zugang zur Glasfaser-Infrastruktur
- Parallelbetrieb beider Netze verursacht hohe Kosten und ist energieineffizient
- 23 Millionen Haushalte nutzen noch DSL trotz technischer Begrenzung
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