Glasfaser-Zwangsrouter:
Verbraucherzentrale mahnt Vodafone ab

Vodafone ignoriert seit Jahren die Endgerätefreiheit und zwingt Kunden in bestimmten Gebieten zur Nutzung ihrer Glasfaser­modems. Die Verbraucherzentrale schlägt zurück - doch warum passiert das ausgerechnet bei Glasfaser immer wieder?
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Vodafone verstößt gegen Endgerätefreiheit

Seit August 2016 gilt in Deutschland die sogenannte Endgerätefreiheit. Sie soll sicherstellen, dass Verbraucher selbst entscheiden können, welches Modem oder welcher Router an ihrem Anschluss zum Einsatz kommen.

Doch Vodafone legt diese Regel offenbar nicht immer so aus. In geförderten Ausbaugebieten sowie in Netzen von Kooperationspartnern verlangt der Konzern weiterhin, dass ausschließlich ein Glasfasermodem von Vodafone oder des Partners genutzt werden darf. Doch das soll bald ein Ende haben.


Wiederholte Verstöße bei Glasfaser

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat das Unternehmen deshalb abgemahnt.

Die Endgerätefreiheit gilt, egal ob der Glasfaserausbau eigenwirtschaftlich, gefördert oder in Kooperation erfolgt.
Michael Gundall, Technikreferent Verbraucherzentrale
Es ist nicht das erste Mal, dass die Verbraucherschützer solche Verstöße feststellen. Bereits vor wenigen Wochen wurde die Nordfriesen-Glasfaser, ein Unternehmen der net Services GmbH & Co. KG, erfolgreich abgemahnt. Dort mussten Kunden beim Erstausbau das Modem des Anbieters installieren lassen. Wer später auf ein eigenes Gerät wechseln wollte, musste einen kostenpflichtigen Service beauftragen.

Während es bei VDSL- oder Kabelanschlüssen längst einen etablierten Wettbewerb bei Routern gibt, zeigt sich gerade beim Glasfaserausbau immer wieder ein anderes Bild. Manche Anbieter versuchen, den Eindruck zu erwecken, das hauseigene Glasfasermodem sei unverzichtbar.

Technologie Vollständige Bezeichnung Verbreitung in Deutschland Besonderheiten
GPON Gigabit Passive Optical Network Sehr häufig Standard-Technologie in Deutschland
AON Active Optical Network Selten Weniger verbreitet
XGS-PON 10-Gigabit-capable Symmetric Passive Optical Network Selten Moderner Standard mit höheren Geschwindigkeiten

Aufklärung und Alternativen

Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist Transparenz entscheidend. Kundinnen und Kunden sollten bereits beim Vertragsabschluss erfahren, dass sie sowohl ein eigenes Glasfasermodem als auch ein Kombigerät mit integriertem Router einsetzen können. Solche Geräte benötigen weniger Strom und sparen Platz.

Von den Mietgeräten, die Anbieter gerne zusätzlich anbieten, raten die Verbraucherschützer ab. Denn über eine Vertragslaufzeit von zwei bis drei Jahren summieren sich die Kosten schnell über den Kaufpreis eines hochwertigen Routers hinaus. Auch der vermeintliche Vorteil eines kostenlosen Austauschs relativiert sich: Für gekaufte Geräte greift die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren, viele Hersteller legen mit freiwilligen Garantien von bis zu fünf Jahren sogar noch nach.

Habt ihr schon Erfahrungen mit der Endgerätefreiheit bei Glasfaseranschlüssen gemacht? Was meint ihr zu den Praktiken der Anbieter?
Gilt die Endgerätefreiheit auch bei Glasfaser?
Ja, die Endgerätefreiheit gilt seit 2016 auch für Glasfaseranschlüsse. Verbraucher:innen dürfen demnach selbst entscheiden, welches Modem oder welchen Router sie verwenden möchten - unabhängig davon, ob der Ausbau eigenwirtschaftlich, gefördert oder im Rahmen einer Kooperation erfolgt.

Die Verbraucherzentrale betont, dass Anbieter keine bestimmten Geräte vorschreiben dürfen. Auch wenn einige Anbieter wie Vodafone dies in Fördergebieten oder bei Kooperationsnetzen behaupten, ist dieses Vorgehen laut geltendem Recht unzulässig und wurde deshalb abgemahnt.
Muss ich das Glasfasermodem vom Anbieter nutzen?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, das Glasfasermodem des Anbieters zu verwenden. Die gesetzlich verankerte Endgerätefreiheit erlaubt es Ihnen, ein eigenes Glasfasermodem oder ein Kombigerät mit integriertem Modem zu nutzen.

Einige Anbieter versuchen, dies durch irreführende Formulierungen oder Zusatzkosten zu umgehen. Laut Verbraucherzentrale ist dieses Vorgehen jedoch rechtswidrig. Sie sollten beim Vertragsabschluss auf Ihre Wahlfreiheit bestehen.
Was ist ein Kombigerät bei Glasfaser?
Ein Kombigerät ist ein Router mit integriertem Glasfasermodem. Es ersetzt die sonst übliche Kombination aus separatem Modem (z. B. ONT) und Router. Diese Geräte sind platzsparend und verbrauchen weniger Strom.

Der Einsatz eines Kombigeräts ist besonders für Privathaushalte attraktiv, da es die Installation vereinfacht. Achten Sie beim Kauf darauf, dass das Gerät den richtigen Übertragungsstandard wie GPON oder XGS-PON unterstützt.
Sind Mietgeräte der Anbieter sinnvoll?
Die Verbraucherzentrale rät von Mietgeräten eher ab. Zwar bieten Anbieter oft einen kostenlosen Austausch bei Defekten an, doch die Mietkosten summieren sich über zwei bis drei Jahre meist auf einen höheren Betrag als den Kaufpreis eines eigenen Geräts.

Gekaufte Router unterliegen der gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren. Viele Hersteller bieten zusätzlich freiwillige Garantien von bis zu fünf Jahren - ein klarer Vorteil gegenüber Mietgeräten.
Was tun, wenn der Anbieter Druck macht?
Lassen Sie sich nicht verunsichern. Die Endgerätefreiheit ist gesetzlich garantiert. Falls Ihr Anbieter dennoch auf seinem Gerät besteht oder Zusatzkosten für eigene Geräte verlangt, dokumentieren Sie dies und wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale.

In der Vergangenheit wurden bereits Anbieter wie Vodafone und Nordfriesen-Glasfaser erfolgreich abgemahnt. Solche Verstöße sollten gemeldet werden, damit rechtlich dagegen vorgegangen werden kann.
Warum ist die Endgerätefreiheit wichtig?
Sie schützt Verbraucher:innen vor Abhängigkeit von Anbieter-Hardware und fördert den Wettbewerb unter den Geräteherstellern. Das führt zu mehr Auswahl, besseren Preisen und innovativeren Produkten.

Zudem können Sie Geräte wählen, die besser zu Ihren Anforderungen passen - etwa hinsichtlich Sicherheit, Energieverbrauch oder Funktionsumfang. Die freie Wahl stärkt Ihre digitale Selbstbestimmung.
Zusammenfassung
  • Verbraucherzentrale mahnt Vodafone wegen Missachtung der Endgerätefreiheit ab
  • Vodafone behauptet fälschlicherweise Zwang zur Nutzung eigener Glasfasermodems
  • Endgerätefreiheit gilt seit August 2016 für alle Ausbauarten von Glasfaser
  • Ähnlicher Fall bei Nordfriesen-Glasfaser wurde bereits erfolgreich abgemahnt
  • Verbraucherzentrale empfiehlt Aufklärung über Wahlfreiheit beim Vertragsschluss
  • Kombigeräte bieten Vorteile durch geringeren Energieverbrauch und Platzbedarf
  • Mietkosten für Router übersteigen nach wenigen Jahren meist den Kaufpreis

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