Nach Verbraucherschutz-Klage: Lidl muss "echte" Preise für alle zeigen

Nach Kritik an App-Rabatten erzielt Lidl eine außergerichtliche Eini­gung mit Verbraucherschützern. Der Discounter muss künftig in Wer­be­prospekten die tatsächlichen Preise für alle Kunden deutlich kennzeichnen - nicht nur die vergünstigten App-Preise.
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Jason Leung / Lidl

Verwirrende App-Rabatte endlich transparent

Lidl hat sich mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg außergerichtlich geeinigt und wird künftig in allen Werbeprospekten die Preise für sämtliche Kunden deutlich angeben. Die Verbraucherschützer hatten den Discounter verklagt, weil dieser in seiner Werbung vorrangig die vergünstigten Preise für Nutzer der Lidl-Plus-App hervorgehoben hatte, während der reguläre Preis für Kunden ohne App nur schwer erkennbar war.

Auslöser des Streits war die Bewerbung von "Metzgerfrisch Premium Lammlachse" in einem Prospekt. Lidl hatte den Preis mit 5,50 Euro beworben, der jedoch ausschließlich für App-Nutzer galt. Der reguläre Preis von 7 Euro stand lediglich klein und durchgestrichen darüber, was bei Kunden für Verwirrung sorgte. Ein Verbraucher hatte sich beschwert, nachdem er an der Kasse überraschend mehr zahlen musste als erwartet.


Erfolg für den Verbraucherschutz

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte Lidl zunächst auf eine Abmahnung nicht reagiert und keine Unterlassungserklärung abgegeben. Daraufhin reichten die Verbraucherschützer Klage beim Landgericht Heilbronn ein. Noch vor der mündlichen Verhandlung kam es jedoch zu einer Einigung: Lidl verpflichtet sich nun, in allen gedruckten Werbeprospekten sowohl den Gesamtpreis als auch den Grundpreis für alle Kunden deutlich anzugeben.

"Verbraucher müssen auf einen Blick erkennen können, was ein Produkt kostet - egal, ob mit oder ohne App", erklärte Gabriele Bernhardt, Leiterin des Rechtsbereichs der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Mit der bisherigen Praxis habe Lidl gegen die Informationsverpflichtungen der Preisangabenverordnung verstoßen.

Mögliche Signalwirkung für andere Händler

Die Einigung könnte weitreichende Folgen für den gesamten Einzelhandel haben. Ähnliche Verfahren laufen derzeit gegen Penny und Rewe. Auch diese Händler bieten in ihren Apps spezielle Rabatte an, müssen jetzt aber möglicherweise ihre Werbepraxis überdenken.

Supermarkt-Apps funktionieren nach dem Prinzip "Daten gegen Rabatte": Kunden erhalten exklusive Vorteile, wenn sie sich registrieren und ihre Einkaufsdaten preisgeben. Die Händler können diese Informationen nutzen, um das Kaufverhalten besser zu verstehen und gezielter zu bewerben. Diese grundsätzliche Praxis bleibt weiterhin erlaubt - allerdings müssen die Preisangaben in der Werbung künftig für alle Kunden transparent sein.

Was haltet ihr von dieser Entwicklung? Nutzt ihr selbst Supermarkt-Apps für Rabatte oder kauft ihr lieber ohne diese ein? Teilt eure Erfahrungen und Meinungen in den Kommentaren!

Was wird Lidl vorgeworfen?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wirft Lidl vor, Kunden nicht ausreichend darüber zu informieren, dass sie ihre persönlichen Daten als Gegenleistung für App-Rabatte preisgeben. Dies geschehe weder bei der Anmeldung noch in den Nutzungsbedingungen transparent genug.

Nach Auffassung der Verbraucherschützer stellt die Weitergabe personenbezogener Daten zur kommerziellen Nutzung eine Form der Bezahlung dar. Lidl müsse Nutzer vor Vertragsabschluss klar darüber aufklären, dass Rabatte an die Verarbeitung persönlicher Daten geknüpft sind.
Wie viele Nutzer hat die App?
Nach offiziellen Angaben des Discounters nutzen mehr als 100 Millionen Kundinnen und Kunden die "Lidl Plus"-App, um von Rabatten, Coupons und Aktionen zu profitieren.

Die App wurde Ende 2020 eingeführt und fungiert als digitaler Prospekt und Kundenkarte. Zusätzlich soll sie Kunden zur Nutzung des digitalen Bezahlsystems "Lidl Pay" motivieren.
Welche rechtliche Bedeutung hat der Fall?
Es handelt sich um ein wichtiges Pilotverfahren, da bislang nicht ausreichend geklärt ist, welche Informationspflichten für digitale Bonusprogramme gelten, die Kundendaten als Gegenleistung nutzen.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart könnte daher Signalwirkung für ähnliche Bonus- und Rabattsysteme haben und grundsätzlich klären, wie transparent Unternehmen über die Datennutzung informieren müssen.
Gibt es weitere Klagen gegen Lidl?
Ja, vor dem Landgericht Heilbronn läuft bereits ein weiteres Verfahren. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisiert dabei, dass Lidl bei der Bewerbung von App-Rabatten den regulären Preis für Kunden ohne App nicht angibt.

Ein Verhandlungstermin für dieses separate Verfahren steht bisher nicht fest. Beide Klagen zielen auf mehr Transparenz bei der Nutzung der Lidl Plus-App ab.
Was fordert der Verbraucherschutz?
Die Verbraucherschützer fordern eine klare und transparente Information darüber, dass Kunden ihre Rabatte mit persönlichen Daten "bezahlen". Da Lidl die Daten nicht nur zur Vertragserfüllung nutzt, müsse der Konzern die vorvertraglichen Informationspflichten einhalten.

Konkret bedeutet dies: Lidl muss vor Vertragsabschluss deutlich machen, dass die Nutzerdaten als Gegenleistung für die Rabatte verwendet und kommerziell verwertet werden.
Wie reagiert Lidl auf die Vorwürfe?
Lidl hat sich bisher nicht inhaltlich zu den Vorwürfen geäußert. Der Discounter verweist darauf, dass man sich zu laufenden rechtlichen Auseinandersetzungen grundsätzlich nicht äußere.
Welche Funktionen bietet die App?
Die Lidl Plus-App fungiert als digitale Kundenkarte und bietet exklusive Rabatte sowie Coupons für Nutzer. Sie enthält auch einen digitalen Prospekt mit aktuellen Angeboten.

Zusätzlich ist die App mit dem digitalen Bezahlsystem "Lidl Pay" verknüpft, das Kunden als Alternative zu herkömmlichen Zahlungsmethoden nutzen können.
Zusammenfassung
  • Lidl einigt sich außergerichtlich mit Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
  • Discounter muss künftig reguläre Preise in Werbeprospekten deutlich angeben
  • Klage wegen irreführender Werbung für App-Nutzer-Preise bei Lammlachsen
  • Verbraucherschützer kritisieren Verstoß gegen Preisangabenverordnung
  • Einigung könnte Auswirkungen auf den gesamten Einzelhandel haben
  • Supermarkt-Apps bieten Rabatte im Austausch gegen Kundendaten
  • Experte warnt vor möglicher Verwirrung durch mehrere Preisangaben

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