Verbraucherschutz gewinnt:
Kunden können Stromkosten zurückholen

Gute Nachrichten für Kunden von Primastrom, Voxenergie und Now­ener­gy: Nach einem Vergleich mit Verbraucherschützern können sie nun Geld zurückholen. Doch Vorsicht: Betroffene müssen selbst aktiv werden - und das bis Ende 2024.
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Verbraucherschützer erzielen Erfolg für Energiekunden

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat einen bedeutenden Sieg für Energiekunden errungen. In einem außergerichtlichen Vergleich mit den Strom- und Gasanbietern Primastrom, Voxenergie und Nowenergy (alle Teil der Prima Holding-Gruppe) wurden weitreichende Zugeständnisse vereinbart. Diese sollen Verbrauchern unter anderem ermöglichen, früher aus Verträgen herauszukommen und günstigere Preise für Strom und Gas durchzusetzen.

Eingriff der Bundesnetzagentur

Bereits 2022 hatte die Bundesnetzagentur gegen Primastrom und Voxenergie durchgegriffen, nachdem diese Preiserhöhungen ohne angemessene Ankündigungsfrist durchgesetzt hatten (wir berichten). Die damaligen Erhöhungen mussten zurückgenommen werden.


Rückwirkende Preiskorrekturen

Die betroffenen Anbieter haben sich jetzt verpflichtet, bisherige Rechnungen zu korrigieren und Guthaben zu erstatten.

Dies betrifft insbesondere einseitige Preiserhöhungen, die in der Vergangenheit oft trotz bestehender Preisgarantien durchgeführt wurden - und ohne die Option der Kunden, dem zu widersprechen und sich aus den Verträgen zu lösen. Die neuen, deutlich günstigeren Preise liegen für Strom jetzt zwischen 32 und 44 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und für Gas zwischen 9 und 12 Cent pro kWh.

Widerrufsrechte und Kündigungen neu geregelt

Ein weiterer wichtiger Punkt des Vergleichs betrifft die Handhabung von Widerrufen und Kündigungen:

  1. Widerrufe werden nun rückwirkend akzeptiert, sofern sie innerhalb von 12 Monaten und 14 Tagen ab Vertragsschluss erklärt wurden.
  2. Die maximale Vertragslaufzeit wurde auf 24 Monate ab Vertragsschluss begrenzt. Für Kündigungen, die bis zum 31. Dezember 2024 eingehen, gelten reduzierte Preise von 35 Cent pro kWh für Strom und 11 Cent pro kWh für Gas.
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Irreführende "Preissenkungsangebote" korrigiert

Besonders problematisch waren in der Vergangenheit irreführende "Preissenkungsangebote", die tatsächlich überhöhte Preise enthielten. Auch dagegen gingen die Verbraucherschützer erfolgreich vor.

Der Vergleich sieht vor, dass auch in diesen Fällen die Preise auf maximal 40 Cent pro kWh für Strom und 12 Cent pro kWh für Gas gedeckelt werden. Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) warnt ausdrücklich davor, solche Angebote anzunehmen, da die beworbenen Preise oft immer noch weit über dem Marktdurchschnitt liegen.

Handlungsbedarf für betroffene Kunden

Verbraucher, die von dem aktuellen Vergleich profitieren möchten, müssen selbst aktiv werden. Sie haben bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, sich per E-Mail an das jeweilige Unternehmen zu wenden. Dabei müssen sie die für ihren Fall relevanten Angaben machen. Weiterführende Informationen dazu gibt es bei der vzbv.

Unterstützung durch den vzbv

Um den Prozess für Verbraucher zu erleichtern, bietet der vzbv einen sogenannten Vergleichs-Check an. Dabei beantworten Kunden Fragen zu ihrem Vertrag und erhalten dann Informationen darüber, welche Ansprüche sie gegenüber dem jeweiligen Unternehmen geltend machen können und wie sie vorgehen müssen, um ihr Geld zurückzuerhalten.

Die Verbraucherschützer empfehlen darüber hinaus, bei Unsicherheiten juristischen Rat einzuholen und sich gegen unzulässig überhöhte Forderungen zur Wehr zu setzen.

Was haltet ihr von diesem Vergleich? Seid ihr selbst betroffen und werdet Ansprüche geltend machen? Teilt eure Erfahrungen und Meinungen in den Kommentaren!

Zusammenfassung
  • Kunden können Geld von Primastrom, Voxenergie und Nowenergy zurückfordern
  • Vergleich ermöglicht früheres Vertragsende und günstigere Energiepreise
  • Preiserhöhungen müssen von Anbietern korrigiert werden
  • Widerrufe und Kündigungen bis 31. Dezember 2024 erleichtert
  • vzbv bietet Vergleichs-Check zur Ansprüche-Überprüfung an
  • Verbraucherzentrale warnt vor irreführenden Preissenkungsangeboten

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