Illegale Preiserhöhung: Verbraucherschutz prüft Klage gegen Vodafone

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Preiserhöhungen für DSL- und Kabel-Internet-Tarife bei Vodafone für rechtswidrig. In Vorbereitung einer Sammelklage gegen den Netzbetreiber sucht man nun betroffene Kunden, die sich gegen die erhöhten Preise wehren wollen.
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Seit Anfang Mai greift Vodafone Bestandskunden tiefer in die Tasche. Wer seinen DSL- oder Kabelvertrag (Festnetztarife) vor dem 15. November 2022 abgeschlossen hat, muss ab sofort monatlich 5 Euro mehr einplanen. Betroffene Kunden wurden bereits seit März 2023 über die Preiserhöhung mit jährlichen Mehrkosten von 60 Euro informiert. Allerdings könnte diese laut vzbv unzulässig sein.


Nicht nur die steigenden Preise empfinden die Verbraucherschützer als rechtswidrig, auch die damit verbundenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Vodafone als Rechtfertigung heranzieht. Derzeit prüft der Bundesverband die Möglichkeit einer Sammelklage gegen Vodafone mit dem Ziel, "die Verträge zu den vereinbarten Preisen" fortzusetzen. Der Preissteigerung soll widersprochen und bereits zu viel gezahlte Beiträge erstattet werden - so der Grundgedanke.

Betroffene Kunden werden gesucht, um Klage voranzutreiben

Um eine solche Sammelklage anzustreben, ruft der vzbv auf seiner Webseite betroffene Verbraucher auf, ihren Fall online zu melden. Erst wenn sich genügend Vodafone-Kunden gefunden haben und konkrete Fälle geprüft werden konnten, kann die nächste Phase in Angriff genommen werden. Ähnlich geht die Verbraucherzentrale auch gegen Preiserhöhungen bei Energieunternehmen wie E.ON, GASAG, Primestrom und Voxenergie vor.

In einem Schreiben an DSL- und Kabel-Internet-Kunden gab Vodafone als Grund an: "Leider sind auch wir von der allgemeinen Kostenentwicklung betroffen. So stellt uns z. B. die Erhöhung der Energiepreise für den Betrieb unserer Netze vor große Herausforderungen. Deshalb müssen wir nun unsere Preise anpassen." Entsprechend wurden Kunden auf das gesetzliche Sonderkündigungsrecht hingewiesen, von dem man ab Erhalt des Schreibens im März innerhalb von drei Monaten (bis Anfang Juni) ohne Einhaltung einer Frist Gebrauch machen kann.

Zusammenfassung
  • vzbv hält Preiserhöhungen bei Vodafone für rechtswidrig.
  • vzbv prüft Sammelklage gegen Vodafone.
  • Betroffene Kunden sollen sich melden, um Sammelklage anzustreben.
  • Vodafone gibt Kostenentwicklung als Grund für Preiserhöhung an.
  • Kunden können Sonderkündigungsrecht nutzen.
  • vzbv prüft auch Preiserhöhungen bei Energieunternehmen.

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