EU plant Jagd auf Temu & Shein:
Chinas Billigheimer müssen bald zittern

Die EU will der wachsenden Flut von Paketen mit Billigwaren aus China Herr werden und damit direkt gegen die chinesischen Billig-Versender Shein und Temu vorgehen. Geplant sind unter anderem Zwangsabgaben bei der Einfuhr, die unabhängig vom Warenwert erhoben werden sollen.
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Abgabe auf alle E-Commerce-Pakete aus dem Nicht-EU-Ausland

Laut einem Bericht der Financial Times nimmt die Europäische Union Anbieter wie Temu, Shein und AliExpress jetzt direkt ins Visier. Derzeit werden neue Maßnahmen geprüft, darunter auch eine Steuer auf die Umsätze der E-Commerce-Anbieter in der EU. Außerdem wird eine "Administrative Bearbeitungsgebühr" für jedes der aus China gelieferten Pakete diskutiert.

Dem Bericht zufolge will man nicht nur die Einnahmen aus dem Vertrieb von Waren in der EU besteuern, mit denen Temu und Shein einen Großteil ihrer Umsätze erzielen. Zusätzlich soll eine für jedes Paket der Anbieter fällige Zwangsgebühr für dessen Einfuhr das Geschäft mit den Billigwaren weniger attraktiv machen.

Umsetzbarkeit fraglich, genau wie die Auswirkungen

Die Abgabe soll grundsätzlich für jedes Paket der chinesischen Billighändler fällig werden, ohne dass dabei der Warenwert eine Rolle spielt. Die Abgabe soll aber auch auf Pakete anderer Anbieter anfallen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben. Bisher entgehen die meisten Produkte der Anbieter den Einfuhrzöllen und anderen Abgaben, die in der EU fällig werden, weil ihr Warenwert unterhalb der vorgeschriebenen Grenze von 150 Euro liegt.

Zwar ist ohnehin schon eine Abschaffung des Mindestbetrags für den Warenwert bei der Einfuhr in die EU angedacht, doch würde dies die Belastung für die Zollbehörden nur noch verstärken, da sich der Wert der eingeführten Güter aufgrund ihrer Vielzahl kaum in allen Fällen überprüfen lässt. Stattdessen wird geprüft, ob sich eine grundsätzliche Abgabe bei der Einfuhr von Paketen von Onlinehändlern aus Ländern außerhalb der EU umsetzen lässt.


Noch werden die neuen Abgaben lediglich diskutiert, wobei noch keine konkreten Summen feststehen sollen. Offen ist auch die Frage, inwiefern sich die neue "Handling-Abgabe" international durchsetzen ließe, schließlich gibt es bestimmte Regelungen aufseiten der Welthandelsorganisation (WTO), die die Höhe der Abgaben abhängig vom Warenwert beschränken.

Bei der Besteuerung der Einnahmen von Online-Handelsplattformen in Europa würde es zudem keinen Unterschied machen, ob eine Firma in der EU oder dem Ausland angesiedelt ist. Es gibt daher Befürchtungen, laut denen die neue Abgabe auf E-Commerce-Umsätze die Wettbewerbsposition Europas schwächen könnte, heißt es bei der Financial Times.

Dennoch soll der Umgang mit und die Regulierung der großen Onlinehändler eine der wichtigsten Aufgaben der neuen EU-Kommission werden, die aktuell ihre Arbeit aufnimmt. Bis Februar 2025 soll zunächst ein Rahmenwerk für mögliche neue Vorgaben erarbeitet werden, so der Bericht unter Berufung auf interne Dokumente, die der Zeitung vorliegen.

Zusammenfassung
  • EU plant Maßnahmen gegen chinesische Billig-Onlinehändler wie Temu
  • Steuer auf EU-Umsätze und Bearbeitungsgebühr pro Paket im Gespräch
  • Zwangsabgabe soll unabhängig vom Warenwert erhoben werden
  • Ziel: Umgehung von Einfuhrzöllen durch niedrige Warenwerte verhindern
  • Umsetzung der Maßnahmen könnte auf internationale Hindernisse stoßen
  • Regulierung von Onlinehändlern als wichtige Aufgabe der neuen EU-Kommission
  • Das Rahmenwerk für neue Vorgaben soll bis Februar 2025 erarbeitet werden

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