Vodafone-Preiserhöhung: VZBV eröffnet Anmeldung zur Sammelklage
Vodafone hatte 2023 als erster der großen Anbieter in Deutschland die Preise für neue Festnetzkunden erhöht und später bei den Bestandskunden zugelangt. Gegen den Preisanstieg von fünf Euro hatte der VZBV angekündigt, eine Sammelklage einzureichen.
Die Verträge können mit der Vodafone GmbH, der Vodafone West GmbH oder der Vodafone Deutschland GmbH bestehen. Mobilfunk-Verträge mit Vodafone sind hingegen nicht Teil der Klage.
Während sich bisher Vodafone-Kunden nur für die Sammelklage vormerken lassen konnten, wird es jetzt ernst: Betroffene können sich dazu ab sofort im Klageregister des Bundesamtes für Justiz anmelden.
Dann lässt sich mit dem Klage-Check des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (VZBV) prüfen, ob sie bei der Klage mitmachen können. Das ist im Grunde ganz einfach, denn es gibt Online-Hilfen. Der Klage-Check erzeugt dazu Textbausteine, die bei der Anmeldung genutzt werden können. Laut des VZBV ist die Teilnahme an der Klage kostenlos und schützt alle Teilnehmer vor der Verjährung ihrer Ansprüche.
Mit der Anmeldung im Klageregister des Bundesamtes für Justiz ist man bei der Sammelklage dabei. "Wenn die Betroffenen sich wirksam in das Register eintragen, können ihre Ansprüche auch nicht mehr verjähren - egal, wie lange das Verfahren dauert. Wer über Neuigkeiten des Verfahrens per E-Mail informiert werden möchte, kann sich für den News-Alert des VZBV zur Vodafone-Sammelklage anmelden", informieren die Verbraucherschützer.
Ist der Verband mit der Klage erfolgreich, bekommen alle im Klageregister angemeldeten Kunden einen Schadensersatz oder eine Rückerstattung direkt zugesprochen. Anders als bei der Musterfeststellungsklage erübrigt sich für Verbraucher ein erneuter Gang vor Gericht, um Ansprüche geltend zu machen.
Siehe auch:
Rechtliche Grundlage für Preiserhöhung fragwürdig
Jetzt ist es soweit. Aus Sicht der Verbraucherschützer fehlt eine rechtliche Grundlage für die pauschale Preiserhöhung von 2023. Stellvertretend für Millionen betroffener Verbraucher zieht die Organisation daher vor Gericht. Verbraucher sollen so keine Kosten haben und dennoch zu ihrem Recht kommen.Die Verträge können mit der Vodafone GmbH, der Vodafone West GmbH oder der Vodafone Deutschland GmbH bestehen. Mobilfunk-Verträge mit Vodafone sind hingegen nicht Teil der Klage.
Während sich bisher Vodafone-Kunden nur für die Sammelklage vormerken lassen konnten, wird es jetzt ernst: Betroffene können sich dazu ab sofort im Klageregister des Bundesamtes für Justiz anmelden.
Dann lässt sich mit dem Klage-Check des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (VZBV) prüfen, ob sie bei der Klage mitmachen können. Das ist im Grunde ganz einfach, denn es gibt Online-Hilfen. Der Klage-Check erzeugt dazu Textbausteine, die bei der Anmeldung genutzt werden können. Laut des VZBV ist die Teilnahme an der Klage kostenlos und schützt alle Teilnehmer vor der Verjährung ihrer Ansprüche.
Kostenlos dabei sein
Der VZBV ruft jetzt dazu auf, sich anzumelden: "Vodafone-Kunden, die Internet und/oder Telefon aus der Wand bekommen und von einer Preiserhöhung im laufenden Vertrag betroffen sind, können sich der Klage kostenlos anschließen", heißt es in einer neuen Pressemitteilung des Verbands.Mit der Anmeldung im Klageregister des Bundesamtes für Justiz ist man bei der Sammelklage dabei. "Wenn die Betroffenen sich wirksam in das Register eintragen, können ihre Ansprüche auch nicht mehr verjähren - egal, wie lange das Verfahren dauert. Wer über Neuigkeiten des Verfahrens per E-Mail informiert werden möchte, kann sich für den News-Alert des VZBV zur Vodafone-Sammelklage anmelden", informieren die Verbraucherschützer.
Ist der Verband mit der Klage erfolgreich, bekommen alle im Klageregister angemeldeten Kunden einen Schadensersatz oder eine Rückerstattung direkt zugesprochen. Anders als bei der Musterfeststellungsklage erübrigt sich für Verbraucher ein erneuter Gang vor Gericht, um Ansprüche geltend zu machen.
Zusammenfassung
- Vodafone erhöhte Anfang 2023 die Preise für Festnetzkunden
- Verbraucherzentrale Bundesverband kündigte Sammelklage an
- Klage betrifft nur Festnetzverträge, nicht Mobilfunkverträge
- Anmeldung zur Klage über das Klageregister des Bundesamtes möglich
- Kostenlose Teilnahme an der Klage schützt vor Verjährung
- VZBV bietet Klage-Check und Online-Hilfen zur Anmeldung
- Erfolgreiche Klage führt zu direkter Entschädigung der Betroffenen
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