Zehntausende versammeln sich hinter Sammelklage gegen Vodafone
Verbraucherschützer haben mit der Einleitung einer Sammelklage gegen den Telekommunikationskonzern Vodafone offene Türen bei dessen Kunden eingerannt. Diese wollen sich zu Zehntausenden an der juristischen Auseinandersetzung beteiligen.
Die Verbraucherschützer sehen das aber eben anders und reichten bereits im letzten Herbst eine Klage beim Oberlandesgericht Hamm ein. Diese wurde kürzlich in eine Sammelklage umgewandelt. Seit Ende April können sich daher nun Kunden des Unternehmens beim Klageregister des Bundesamtes für Justiz als Mitkläger registrieren lassen.
Und binnen nur einer guten Woche nutzten bereits 40.445 Menschen diese Möglichkeit, wie die Verbraucherzentrale nun gegenüber der Nachrichtenagentur DPA mitteilte. Man geht hier davon aus, dass die Zahl in der kommenden Zeit noch weiter steigen wird, da noch immer Registrierungen entgegengenommen werden.
Solche Sammelklagen gab es bisher hierzulande nicht, bekannt sind sie vor allem aus den USA. Erst eine Gesetzesänderung macht sie seit dem Oktober letzten Jahres auch hierzulande möglich. Ähnliche Auseinandersetzungen leitete der VZBV infolgedessen bereits gegen verschiedene Banken, Energieversorger und den Streamingdienst DAZN ein.
Siehe auch:
- Verbraucherschützer klagen gegen Vodafone wegen Preiserhöhung
- Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht
- Vodafone erhöhte Festnetzgebühren um 5 Euro monatlich
- Über 40.000 Kunden haben sich der Klage bereits angeschlossen
- Verbraucherzentrale trägt vorerst die Anwaltskosten
- Teilnahme für Kunden ohne finanzielles Risiko
- Sammelklagen in Deutschland durch Gesetzesänderung ermöglicht
Es geht um 5 Euro monatlich
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hält eine Preiserhöhung, die Vodafone den Nutzern von Festnetz-Anschlüssen aufbürdete, für unzulässig. Das Unternehmen hatte gestiegene Betriebskosten ins Feld geführt und verlangt seit Mitte letzten Jahres 5 Euro monatlich mehr von seinen Bestandskunden. Bis heute vertritt der Konzern den Standpunkt, damit völlig im Recht zu sein.Die Verbraucherschützer sehen das aber eben anders und reichten bereits im letzten Herbst eine Klage beim Oberlandesgericht Hamm ein. Diese wurde kürzlich in eine Sammelklage umgewandelt. Seit Ende April können sich daher nun Kunden des Unternehmens beim Klageregister des Bundesamtes für Justiz als Mitkläger registrieren lassen.
Und binnen nur einer guten Woche nutzten bereits 40.445 Menschen diese Möglichkeit, wie die Verbraucherzentrale nun gegenüber der Nachrichtenagentur DPA mitteilte. Man geht hier davon aus, dass die Zahl in der kommenden Zeit noch weiter steigen wird, da noch immer Registrierungen entgegengenommen werden.
Rückzahlung lockt
Für die Kunden ist die Teilnahme an dem Verfahren durchaus interessant. Denn abgesehen vom kleinen bürokratischen Aufwand für die Teilnahme an dem Verfahren gibt es für sie kein besonderes Risiko in der Sache. Die Anwaltskosten trägt erst einmal die Verbraucherzentrale. Im Erfolgsfall muss allerdings ohnehin Vodafone die Gerichtskosten tragen und es kann eine Verpflichtung zur Rückzahlung der unrechtmäßig eingestrichenen Kosten geben.Solche Sammelklagen gab es bisher hierzulande nicht, bekannt sind sie vor allem aus den USA. Erst eine Gesetzesänderung macht sie seit dem Oktober letzten Jahres auch hierzulande möglich. Ähnliche Auseinandersetzungen leitete der VZBV infolgedessen bereits gegen verschiedene Banken, Energieversorger und den Streamingdienst DAZN ein.
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Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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