Razzia & Anklage wegen eines Links:
Gericht lässt Polizei kalt abblitzen
Polizei und Staatsanwaltschaft mussten in der Auseinandersetzung um einen Link eine herbe Schlappe hinnehmen: Nach einer massiven Aktion gegen den kleinen Radiosender Radio Dreyeckland stellte ein Gericht nun klar, dass das Vorgehen jeder Grundlage entbehrte.
In einem Artikel auf der Webseite des Senders hatte ein Redakteur einen Quellenlink auf das Portal Indymedia.linksunten gesetzt, das vor allem von der linksautonomen Szene zur Verbreitung von Mitteilungen und Stellungnahmen genutzt wurde. Die Staatsanwaltschaft witterte darin eine Unterstützung einer verbotenen Organisation und ließ die Polizei die Redaktionsräume und Privatwohnungen von Mitarbeitern durchsuchen. Dabei wurden unter anderem Datenträger und Computer beschlagnahmt, die für die redaktionelle Tätigkeit genutzt wurden.
Als die Staatsanwaltschaft nun eine Anklage beim Landgericht Karlsruhe einreichte, wurde sie von diesem zurückgewiesen. Das Gericht stellte klar, dass der fragliche Link keinesfalls eine Verbreitung illegaler Inhalte darstelle - schon gar nicht, wenn er zum Zweck einer Quellenangabe in einer Pressepublikation gesetzt wird. Das Gericht ordnete gegenüber den Behörden außerdem an, aufgrund des besonderen Schutzes des Redaktionsgeheimnisses und der Informanten von Journalisten sämtliche beschlagnahmten Datenträger und auch eventuelle Kopien umgehend zu löschen.
Abgeschlossen ist der Fall damit aber noch nicht. Die GFF möchte es nicht einfach hinnehmen, dass das Ermittlungsverfahren jetzt einfach stillschweigend eingestellt wird. Daher sind vor Gerichten noch Beschwerden gegen die Durchsuchungen und Beschlagnahmungen anhängig.
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Als die Staatsanwaltschaft nun eine Anklage beim Landgericht Karlsruhe einreichte, wurde sie von diesem zurückgewiesen. Das Gericht stellte klar, dass der fragliche Link keinesfalls eine Verbreitung illegaler Inhalte darstelle - schon gar nicht, wenn er zum Zweck einer Quellenangabe in einer Pressepublikation gesetzt wird. Das Gericht ordnete gegenüber den Behörden außerdem an, aufgrund des besonderen Schutzes des Redaktionsgeheimnisses und der Informanten von Journalisten sämtliche beschlagnahmten Datenträger und auch eventuelle Kopien umgehend zu löschen.
Beschwerden noch anhängig
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die den hauptsächlich betroffenen Redakteur juristisch unterstützt, sieht in der Entscheidung des Gerichtes einen "wegweisenden Beschluss". "Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für freie und kritische Presseberichterstattung in ganz Deutschland. Das Gericht begründet ausführlich, dass vage Strafnormen mit Blick auf die Presse- und Rundfunkfreiheit einschränkend ausgelegt werden müssen", sagte David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF, laut Netzpolitik.org.Abgeschlossen ist der Fall damit aber noch nicht. Die GFF möchte es nicht einfach hinnehmen, dass das Ermittlungsverfahren jetzt einfach stillschweigend eingestellt wird. Daher sind vor Gerichten noch Beschwerden gegen die Durchsuchungen und Beschlagnahmungen anhängig.
Zusammenfassung
- Wegen Quellenangabe in einer Pressepublikation Beschlagnahmungen und mehr.
- Redaktionsräume und Privatwohnungen durchsucht.
- Gericht stellt klar: Link ist keine Verbreitung illegaler Inhalte.
- Redaktionsgeheimnis und Informantenjournalisten besonders geschützt.
- GFF: Gerichtsentscheidung wegweisendes Signal für Pressefreiheit.
- GFF will Ermittlungsverfahren nicht stillschweigend hinnehmen.
- Beschwerden gegen Durchsuchungen und Beschlagnahmungen anhängig.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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