Google-Fonts-Abmahner: Bundesweit Razzia wegen Betrug & Erpressung
Google Fonts bleiben nach Urteil ein Abmahnproblem
Google Fonts sind frei nutzbar, wer diese aber nicht lokal einbindet, kann sich nach einem Urteil des Landgerichts München einem Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schuldig machen. Seit der Urteilsverkündung im Januar dieses Jahres hatten Kritiker gewarnt, dass hier Raum für dubiose Abmahngeschäfte entsteht. Wie sich jetzt zeigt, war diese kritische Beurteilung wohl sehr berechtigt. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ist jetzt gegen einen Rechtsanwalt und einen weiteren Mann vorgegangen, die rund um Google Fonts ein erpresserisches Geschäftsmodell gesponnen haben sollen.Wie die Staatsanwaltschaft ausführt, habe man die Polizei beauftragt, bei einer bundesweiten Aktion Durchsuchungsbeschlüsse in Berlin, Hannover, Ratzeburg und Baden-Baden sowie zwei Arrestbeschlüsse mit einer Gesamtsumme vom 346.000 Euro zu vollstrecken. Das Verfahren richtet sich demnach gegen einen 53-jährigen Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Berlin, der den angeblichen Repräsentanten einer "IG Datenschutz", einen 41-jährigen Mann vertritt. Der Vorwurf, der die Durchsuchungen ausgelöst hat: "Verdacht des (teils) versuchten Abmahnbetruges und der (versuchten) Erpressung in mindestens 2418 Fällen."
Perfide automatisierte Maschine
Der 41-jährige Beschuldigte soll spezielle Software entwickelt haben, mit der er Webseiten identifizieren konnte, die Google Fonts verwenden. Mithilfe eines weiteren Programms soll er dann automatisch Websitebesuche protokolliert haben. Dieses Protokoll fingierter Besuche war dann die Basis für die Abmahnschreiben. Darin ebenfalls vermerkt: ein "Vergleichsangebot" gegen eine Geldzahlung. Da sie die angeblichen Forderungen gerichtlich nicht hätten durchsetzen können, war auch dieses Vergleichsangebot anlasslos.Für die Beschuldigten lief dieses Geschäft nach erster Analyse trotzdem blendend: "420 Anzeigen von "Abgemahnten", die letztlich nicht gezahlt haben, liegen der Staatsanwaltschaft Berlin inzwischen vor. Aus der Auswertung der Kontounterlagen der Beschuldigten ergibt sich indes, dass etwa weitere 2000 Personen das "Vergleichsangebot" aus Sorge vor einem Zivilverfahren und in der unzutreffenden Annahme, der behauptete Anspruch bestünde tatsächlich, angenommen und gezahlt haben", so die Generalstaatsanwaltschaft Berlin in ihrer Mitteilung.
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