Klima-Klage gegen VW: Konzern soll Verbrenner-Verkauf 2030 stoppen
DPA. Das stellt eine Referenz auf das vor einiger Zeit ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichtes dar, wonach das heutige Handeln nicht dazu führen darf, dass kommende Generationen in ihren Grundrechten eingeschränkt werden.
Mit der Klage, die hier beispielhaft gegen den größten deutschen Automobilkonzern geführt wird, soll nun erreicht werden, dass VW seine CO2-Emissionen bis zum Ende des Jahrzehnts gegenüber dem Jahr 2018 um 65 Prozent reduziere. Das würde faktisch bedeuten, dass das Unternehmen ab 2030 keinen neuen Verbrenner mehr auf die Straße schicken darf.
Geführt wird die Klage von den beiden Greenpeace-Geschäftsführern Roland Hipp und Martin Kaiser sowie von Clara Mayer, einer Aktivistin der Fridays-for-Future-Bewegung. Am Landgericht Detmold ist ein ähnliches Verfahren anhängig, das von einem Landwirt geführt wird. Dieser beruft sich auf die Folgen, die der Ausstoß von Treibhausgasen auf seine Geschäftsgrundlage hat.
In der Rechtsabteilung VWs geht man davon aus, dass die Klage keinen Erfolg haben wird. Die Konzernanwälte haben ihre Abweisung beantragt. Man verweist hier darauf, dass das Unternehmen bereits eines der ambitioniertesten Konzepte der Branche zur Umstellung auf die Elektromobilität auf den Weg gebracht hat und in den kommenden Jahren über 50 Milliarden Euro investieren will. Sollte die Klage tatsächlich zur Verhandlung kommen, dürfte der Ausgangspunkt aber eben die Wirkung dessen sein, was VW verkauft - und nicht, ob sich das Unternehmen anstrengt, besser zu werden.
Siehe auch:
Die Kläger sehen sich mit der aktuellen Produktstrategie des Unternehmens "in ihrem Eigentum, ihrer Gesundheit und ihrem Recht auf Erhalt treibhausgasbezogener Freiheit" verletzt, berichtet die Nachrichtenagentur
Mit der Klage, die hier beispielhaft gegen den größten deutschen Automobilkonzern geführt wird, soll nun erreicht werden, dass VW seine CO2-Emissionen bis zum Ende des Jahrzehnts gegenüber dem Jahr 2018 um 65 Prozent reduziere. Das würde faktisch bedeuten, dass das Unternehmen ab 2030 keinen neuen Verbrenner mehr auf die Straße schicken darf.
Geführt wird die Klage von den beiden Greenpeace-Geschäftsführern Roland Hipp und Martin Kaiser sowie von Clara Mayer, einer Aktivistin der Fridays-for-Future-Bewegung. Am Landgericht Detmold ist ein ähnliches Verfahren anhängig, das von einem Landwirt geführt wird. Dieser beruft sich auf die Folgen, die der Ausstoß von Treibhausgasen auf seine Geschäftsgrundlage hat.
In der Rechtsabteilung VWs geht man davon aus, dass die Klage keinen Erfolg haben wird. Die Konzernanwälte haben ihre Abweisung beantragt. Man verweist hier darauf, dass das Unternehmen bereits eines der ambitioniertesten Konzepte der Branche zur Umstellung auf die Elektromobilität auf den Weg gebracht hat und in den kommenden Jahren über 50 Milliarden Euro investieren will. Sollte die Klage tatsächlich zur Verhandlung kommen, dürfte der Ausgangspunkt aber eben die Wirkung dessen sein, was VW verkauft - und nicht, ob sich das Unternehmen anstrengt, besser zu werden.
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