Right To Repair: Erstes Gesetz wird in letzter Minute wirkungslos

New York hat es in letzter Minute geschafft, das erste zunächst vielversprechende Gesetz, das den Verbrauchern das Recht ver­schaf­fen sollte, ihre Elektronikprodukte auf eigene Faust mit Ori­gi­nal­tei­len zu reparieren, komplett vor die Wand zu fahren.
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Microsoft
Die Gouverneurin des US-Bundesstaats New York hat das erste "Right To Repair"-Gesetz der Vereinigten Staaten unterzeichnet und damit rechtsgültig gemacht, berichtet unter anderem The Verge. Im Zuge dieser Amtshandlung wurde das Gesetz allerdings sogar noch nach dem Beschluss des Senats vor einem Jahr so verändert, dass es praktisch sämtliche Wirkung eingebüßt haben dürfte.

Ursprünglicher Gesetzestext weckte große Hoffnungen

Die Elektronikhersteller dürfte dies natürlich freuen, während Befürworter des "Rechts auf Reparatur" nicht enttäuschter sein könnten. Ursprünglich war vorgesehen, dass das Gesetz vorschreibt, dass Anbieter von Elektronikprodukten und anderen Erzeugnissen verpflichtet sind, ihren Kunden bei Bedarf einzelne Bauteile zum Kauf verfügbar zu machen.

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Außerdem war in dem sogenannten Digital Fair Repair Act geregelt, dass die Hersteller Bedienungsanleitungen, Schaltpläne und Diagnosewerkzeuge verfügbar machen müssen, um den Kunden die eigenhändige Reparatur der zuvor erworbenen Produkte zu ermöglichen. Aus all dem wird nun aber doch nichts. Man hat das Gesetz nämlich im letzten Moment doch noch "zahnlos" gemacht.

Kein Zwang zum Verkauf einzelner Bauteile mehr

Die Gouverneurin hat das Gesetz, so kurios es vielleicht erscheinen mag, in veränderter Form unterzeichnet und damit rechtskräftig gemacht, obwohl der Senat des Bundesstaats New York zuvor über den anderslautenden Originaltext entschieden hatte. Die nun addierten Änderungen sorgen dafür, dass die Gerätehersteller allerlei Schlupflöcher erhalten und praktisch keinen Verpflichtungen mehr unterliegen. Die Begründung der Gouverneurin stammt offenbar aus dem Katalog der Argumente der Industrie-Lobbyisten.

Laut der geänderten Fassung können die Gerätehersteller auch weiterhin sogenannte "Assemblies" anbieten, also Komponentenpakete. Hersteller wie Apple oder Microsoft können also auch weiterhin vorab zusammengesetzte Pakete aus Mainboard, Akku oder Display verkaufen und müssen die Komponenten nicht separat voneinander anbieten. Die Kunden müssten also jeweils das teure Gesamtpaket erwerben, statt nur das jeweilige Bauteil, welches wirklich defekt ist.

Gouverneurin folgt der Argumentation der Gerätehersteller

Hinzu kommt, dass die Gerätehersteller nicht mehr gezwungen werden, den Kunden Passwörter oder Codes zur Verfügung zu stellen, um mögliche Sicherheitsfunktionen zu umgehen, die eine Reparatur verhindern sollen. Gouverneurin Kathy Hochul begründet die Änderungen in dem von ihr abgesegneten Gesetz mit Aussagen, die in gleicher Form schon seit Jahren von Herstellern wie Apple angeführt werden, wenn sie gegen die Möglichkeit zur freien Reparatur ihrer Produkte argumentieren.

Hochul verweist darauf, dass die Änderungen nötig waren, um "Sicherheitsprobleme und physischen Schaden von den Kunden abzuwenden". Genau das Gleiche hatten Microsoft, Apple und andere Elektronikhersteller immer wieder behauptet, ohne jedoch auch nur einen einzigen Beleg für ihre Argumentation vorweisen zu können.

Befürwortern des "Rechts auf Reparatur", wie dem seit Jahren in diesem Bereich aktiven US-YouTuber und Reparaturspezialisten Louis Rossmann, platzte angesichts einer solchen, wenn auch nicht unerwarteten Wendung, verständlicherweise der Kragen. Hochul sei es gelungen, das erste Gesetz zum "Right To Repair" in den USA doch noch hinfällig zu machen, nachdem er und andere seit vielen Jahren dafür gekämpft hätten.

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