Microsofts Cloud in Europa:
Ab Januar kommt die 'EU-Datengrenze'

Microsoft macht mit der "EU-Datengrenze" ernst. Der Soft­ware­kon­zern will den Kunden seiner Cloud-Dienste ab An­fang Ja­nu­ar 2023 ermöglichen, ihre Daten ausschließlich auf Cloud-Ser­vern in­ner­halb Europas ablegen zu lassen.
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Microsoft
Wie Microsoft heute nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters mitteilte, können Cloud-Kunden ab 1. Januar 2023 erstmals Teile ihrer Daten nur auf Servern in Europa verarbeiten und speichern lassen. Damit macht man einen ersten Schritt, um die Datenschutzsorgen europäischer Kunden aus der Welt zu schaffen, die Microsofts international arbeitende Cloud-Dienste betreffen.


Die neue "EU-Datengrenze" wird zunächst schrittweise umgesetzt und betrifft alle Kern-Angebote von Microsofts Cloud-Geschäft, also unter anderem Azure, Microsoft 365, Dynamics 365 und die Power BI Plattform. Sie soll im Grunde verhindern, dass die Daten von Firmen und deren Kunden aus Europa auf Servern außerhalb der Reichweite der hiesigen Gesetzgebung landen.

Erst die Kundendaten, später alle Daten

Es geht also vor allem um die Einhaltung der seit 2018 gültigen EU-Datenschutzgrundverordnung. Im ersten Schritt werden nun die Kundendaten aus Europa nur noch auf Microsoft-Servern in europäischen Rechenzentren abgelegt. Im nächsten Schritt sollen dann auch Logging-, Service- und andere Daten innerhalb der "EU-Datengrenze" gespeichert werden.

Insgesamt soll es drei Stufen geben, was die Umsetzung der "EU-Datengrenze" bei Microsoft angeht. Phase zwei soll bis Ende 2023 abgeschlossen werden, bevor dann der dritte und letzte Schritt im Jahr 2024 erfolgt. Der Softwaregigant ist mit Azure einer der weltweit größten Cloud-Anbieter. Als solcher werden die Dienste des Unternehmens auch von diversen Behörden und Unternehmen in Europa genutzt.

Durch die EU-Datenschutzvorgaben sind die hiesigen Kunden aber auch darauf angewiesen, dass der Cloud-Anbieter ihrer Wahl sich ebenfalls an diese Einschränkungen hält. Ist dies nicht der Fall, werden schnell Verstöße gegen die DSGVO möglich, sodass theoretisch Strafen fällig werden könnten.

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